VergebenVergabebekanntmachung · 29LieferauftragAMP / GPATED 115/2026

TSK26008 Beschaffung von drei fabrikneuen, batterieelektrischen Kastenwagen

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

09.06.2026

Geschätzter Auftragswert

0 €

Vertragslaufzeit

18.0 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

4 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Karlsruhe (76133) — DE122

Beschreibung

Lieferung von drei fabrikneuen, batterieelektrischen Kastenwagen mit erhöhtem Dach und Hecktüren 1. Verwendungszweck Der in den Vergabeunterlagen beschriebene Kastenwagen soll u.a. für folgende Zwecke beim Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe werden: - Stadtreinigung - Behälterdienst - Transport von zwei- und vierrädrigen Abfallwertstoffbehältern bis 1.100 l - Allgemeine Transportaufgaben Alle Anforderungen und weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

CPV-Codes

3410000034136200

Lose (1)

LOT-0001Beschaffung von drei fabrikneuen, batterieelektrischen Kastenwagen mit erhöhtem Dach und Hecktüren für den Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe

Lieferung von drei fabrikneuen, batterieelektrischen Kastenwagen mit erhöhtem Dach und Hecktüren 1. Verwendungszweck Der in den Vergabeunterlagen beschriebene Kastenwagen soll u.a. für folgende Zwecke beim Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe werden: - Stadtreinigung - Behälterdienst - Transport von zwei- und vierrädrigen Abfallwertstoffbehältern bis 1.100 l - Allgemeine Transportaufgaben Alle Anforderungen und weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

341000003413620018 Monate

Zuschlagskriterien

Angebotspreis brutto

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe — Karlsruhe

Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB), 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB), 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).

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