HA26010 Rahmenvereinbarung Tintenpatronen und Toner
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Lose
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die kostenstellenbezogene Belieferung der Dienststellen und Einrichtungen der Stadt Karlsruhe sowie der europäischen Schule mit „Tintenpatronen und Tonern“. Die Dienststellen befinden sich an verschiedenen Standorten im gesamten Stadtgebiet. Die Leistung wird in zwei Losen ausgeschrieben. Es können Angebote für ein oder beide Lose abgegeben werden. Bei Los 1 sind Originalprodukte des Geräteherstellers und bei Los 2 sind technisch gleichwertige mit dem jeweiligen Druckermodell kompatible Alternativprodukte anzubieten. Die ausgeschriebenen Mengen orientieren sich an den geschätzten Abnahmemengen der Nutzenden sowie der Verbrauchsmengen der vergangenen Jahre, berechnet für ein Jahr. Diese kalkulierten Mengenangaben können je nach eigener Disposition der aus der Rahmenvereinbarung abrufenden Dienststellen und Einrichtungen abweichen, wobei der Angebotsendpreises Brutto je Los um maximal 50% überschritten werden darf (Höchstwert, inkl. Randsortiment). Ist dieser erreicht, gilt der Vertrag als erfüllt und das Vertragsverhältnis läuft aus. Es besteht seitens der Auftraggeberin keine Abnahmeverpflichtung, Mindestabnahmemengen werden nicht garantiert. Es besteht kein Recht der Auftragnehmer, die Abnahme der angegebenen Mengen bzw. das Entgelt oder den entgangenen Gewinn hierfür zu fordern. Alle weiteren Informationen und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
CPV-Codes
Lose (2)
Los 1: Lieferung von Originalprodukten des Geräteherstellers Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
Los 2: Lieferung von technisch gleichwertige mit dem jeweiligen Druckermodell kompatible Alternativprodukte Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe — Karlsruhe
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB), 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB), mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).