VergebenVergabebekanntmachung · 29Dienstleistungsauftragnotice.framework_types.fa-wo-rcTED 113/2026

HGW25005 Rahmenvertrag für Inspektions- und Wartungsarbeiten an Brandmelde- und Brandwarnanlagen in 7 Losen

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Vergabedatum

01.06.2026

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

7

Eingegangene Angebote

8 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Karlsruhe (76133) — DE122

Beschreibung

Die Stadt Karlsruhe, vertreten durch das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft (HGW), beabsichtigt die Inspektionen, Wartungen und bei Bedarf auch Reparaturen, sowie ggf. geringfügige Erweiterungen der Brandmelde- und Brandwarnanlagen in stadteigenen und ggf. angemieteten Gebäuden der Stadt Karlsruhe in Losen zu vergeben.

CPV-Codes

50000000

Lose (7)

LOT-0001Inspektions- und Wartungsarbeiten an Brandmelde- und Brandwarnanlagen

Los 1 - Anlagen des Herstellers Esser

500000002026-08-012029-07-31

Zuschlagskriterien

100%
LOT-0002Inspektions- und Wartungsarbeiten an Brandmelde- und Brandwarnanlagen

Los 2 - Anlagen des Herstellers Notifier

500000002026-08-012029-07-31

Zuschlagskriterien

100%
LOT-0003Inspektions- und Wartungsarbeiten an Brandmelde- und Brandwarnanlagen

Los 3 - Anlagen des Herstellers Hekatron

500000002026-08-012029-07-31

Zuschlagskriterien

100%
LOT-0004Inspektions- und Wartungsarbeiten an Brandmelde- und Brandwarnanlagen

Los 4 - Anlagen des Herstellers Sauter

500000002026-08-012029-07-31

Zuschlagskriterien

100%
LOT-0005Inspektions- und Wartungsarbeiten an Brandmelde- und Brandwarnanlagen

Los 5 - Anlagen des Herstellers Siemens

500000002026-08-012029-07-31

Zuschlagskriterien

100%
LOT-0006Inspektions- und Wartungsarbeiten an Brandmelde- und Brandwarnanlagen

Los 6 - Anlagen des Herstellers Detectomat Sytems

500000002026-08-012029-07-31

Zuschlagskriterien

100%
LOT-0007Inspektions- und Wartungsarbeiten an Brandmelde- und Brandwarnanlagen

Los 7 - Anlagen des Herstellers Bosch

500000002027-05-012030-07-31

Zuschlagskriterien

100%

Auftragnehmer

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe — Karlsruhe

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB), 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB), mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).

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