Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Die ausgeschriebene Maßnahme betrifft den Neubau einer Grundschule im 5. BA Wohnen in der Messestadt Riem. Der Planungsumgriff erstreckt sich auf das im Vorentwurf des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1728n dargestellte Grundstück für den Schulneubau südlich des Rappenwegs und nördlich der Bahnlinie. Die Gesamtfläche des Planungsgebietes beläuft sich auf etwa 21.750 m². Es handelt sich um eine sechszügige Grundschule in Holz- oder Holzhybridbauweise einschließlich Dreifach-Sporthalle, Freisportanlagen und Außenbereichen. Gegenstand des vergebenen Auftrags sind Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz. Nähere Angaben siehe Ziffer 5.1.
CPV-Codes
Lose (1)
Folgender Auftrag wurde vergeben: Der Auftrag umfasst Leistungen gemäß AHO Heft 17 - Stand Dezember 2022 - Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz, LPH 1 bis 5 und 8 zzgl. besonderer Leistungen gemäß Vertragsentwurf, insbesondere die Fachbauleitung Brandschutz - Niveau 2 und das Mängelmanagement.
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern — München
Verstöße gegen Vergabevorschriften, - durch die sich ein am Auftrag interessierter Bewerber oder Bieter in seinen Rechten verletzt sind, sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), - die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), - die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist (Frist zur Bewerbung) oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden in Textform informiert (§ 134 GWB). Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Bei Absendung der Information auf elektronischem Weg oder per Fax verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.