VergebenVergabebekanntmachung · 29LieferauftragAMP / GPATED 115/2026

Lieferung von zwei Kompaktkehrmaschinen mit einem Behältervolumen der Kategorie 4 cbm als Neufahrzeuge für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

11.06.2026

Geschätzter Auftragswert

1 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

1 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Bielefeld (33602) — DEA41

Beschreibung

Die Stadt Bielefeld schreibt die Beschaffung von zwei Kompaktkehrmaschinen mit einem Behältervolumen der Kategorie 4 m3 als Neufahrzeuge für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld aus.

CPV-Codes

3492110034144430

Lose (1)

LOT-0001Lieferung von zwei Kompaktkehrmaschinen mit einem Behältervolumen der Kategorie 4 cbm als Neufahrzeuge für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld

Die Stadt Bielefeld schreibt die Beschaffung von zwei Kompaktkehrmaschinen mit einem Behältervolumen der Kategorie 4 m3 als Neufahrzeuge für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld aus. Die aufgeführten Leistungsvorgaben sind vom Bieter zu bestätigen bzw. definiert anzugeben. Auf technisch sinnvolle Mehr- bzw. Sonderausstattung kann in Bieterfragen hingewiesen werden. Sollten Leistungsmerkmale aus technischer Sicht nicht möglich sein, ist auch hierauf mit einer entsprechenden Begründung in Bieterfragen hinzuweisen.

3492110034144430

Zuschlagskriterien

Angbotspreis

Auftragnehmer

1 €
1 €
1 €

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster — Münster

Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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