Lieferung von zwei Kompaktkehrmaschinen mit einem Behältervolumen der Kategorie 4 cbm als Neufahrzeuge für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Die Stadt Bielefeld schreibt die Beschaffung von zwei Kompaktkehrmaschinen mit einem Behältervolumen der Kategorie 4 m3 als Neufahrzeuge für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld aus.
CPV-Codes
Lose (1)
Die Stadt Bielefeld schreibt die Beschaffung von zwei Kompaktkehrmaschinen mit einem Behältervolumen der Kategorie 4 m3 als Neufahrzeuge für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld aus. Die aufgeführten Leistungsvorgaben sind vom Bieter zu bestätigen bzw. definiert anzugeben. Auf technisch sinnvolle Mehr- bzw. Sonderausstattung kann in Bieterfragen hingewiesen werden. Sollten Leistungsmerkmale aus technischer Sicht nicht möglich sein, ist auch hierauf mit einer entsprechenden Begründung in Bieterfragen hinzuweisen.
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster — Münster
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.