OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPATED 113/2026

Rahmenvereinbarung über die Verwertung und Entsorgung von Elektroaltgeräten der Sammelgruppen IV und V, die unter AVV 20 01 35* fallen für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028, 3 Lose

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Einreichungsfrist

16.07.2026 10:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

3

Sitz des Auftraggebers

Bielefeld (33602) — DEA41

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Verwertung und Entsorgung von Elektroaltgeräten der Sammelgruppen IV und V, die unter AVV 20 01 35* fallen für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028, aufgeteilt auf drei Lose

CPV-Codes

90500000

Lose (3)

LOT-0001Verwertung der Gruppe IV von ca. 1.450 t Großgeräte-weiße Ware, AVV 20 01 35*

Der Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld (UWB) hat die Entsorgung und Verwertung von insgesamt ca. 3.400 t Elektroschrott der Sammelgruppe IV Großgeräte (AVV 20 01 35*) entsprechend der oben genannten Einteilung und der Sammelgruppe V Kleingeräte (AVV 20 01 35*) für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028 zu vergeben.

905000002027-01-012028-12-31
LOT-0002Verwertung der Gruppe IV von ca. 500 t übrige Großgeräte - keine weiße Ware, AVV 20 01 35*

Der Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld (UWB) hat die Entsorgung und Verwertung von insgesamt ca. 3.400 t Elektroschrott der Sammelgruppe IV Großgeräte (AVV 20 01 35*) entsprechend der oben genannten Einteilung und der Sammelgruppe V Kleingeräte (AVV 20 01 35*) für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028 zu vergeben.

905000002027-01-012028-12-31
LOT-0003Verwertung / Entsorgung von Elektroschrott der Gruppe V von ca. 1.450 t Kleingeräte und kleine Geräte der ITK (AVV 20 01 35*)

Der Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld (UWB) hat die Entsorgung und Verwertung von insgesamt ca. 3.400 t Elektroschrott der Sammelgruppe IV Großgeräte (AVV 20 01 35*) entsprechend der oben genannten Einteilung und der Sammelgruppe V Kleingeräte (AVV 20 01 35*) für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028 zu vergeben.

905000002027-01-012028-12-31

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster — Münster

Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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