GaLaBauarbeiten
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Auf dem Grundstück (4.746 m²) entsteht derzeitig die Jugendhilfeeinrichtung „Casa Luna“. Dafür wird das nach dem Gebäudeabriss seit 2011 unbebaute Grundstück in den Freianlagen völlig neugestaltet und angelegt. Die Außenanlagen können in ihrer jeweiligen Funktion in 3 Abschnitte eingeteilt werden: -Südteil mit Spielflächen, begrünte Kletterwände (rohbaulich vorh.), Kleinspielfeld, Baumplateaus, Basketball- und Grillplatzflächen, etc. - Mittelteil: betrifft den Innenhofbereich mit Pflasterflächen, Sitzmöglichkeiten, Hochbeeten, etc. - Nordteil: betrifft den Vorgartenbereich mit Neuanlage der Zuwegung und Zufahrt, PKW- und Fahrradstellplätzen, Müllabstellflächen, Fahrradhaus mit Dachbegrünung, etc. Zudem wird aufgrund der Simulation betreffend Starkregenereignissen (sh. Starkregengefahrenkarte FHH Portal) über die gesamte Gundstückslänge von Nord nach Süd für das sog. „wilde Wasser“ eine Mulde angelegt. Das Leistungsverzeichnis der Außenanlagen – GaLaBauarbeiten umfasst u. a.: • Erdbauarbeiten • Herstellen von Wegen, Plätzen, Stellplatzflächen, Sport- und Spielplatzflächen, etc. • Einfriedungen, Rampen, Treppen, Sitzblöcken, Fahrradhaus mit Dachbegrünung, Winkelstützwände, etc. • Technische Anlagen (z. B. Außenbeleuchtung, Hofentwässerung, etc.) • Neuanlage von Vegetationsflächen, in Teilen auch Erhalt (innerhalb von vorh. Baumbestand) inkl. Bepflanzung
CPV-Codes
Lose (1)
Auf dem Grundstück (4.746 m²) entsteht derzeitig die Jugendhilfeeinrichtung „Casa Luna“. Dafür wird das nach dem Gebäudeabriss seit 2011 unbebaute Grundstück in den Freianlagen völlig neugestaltet und angelegt. Die Außenanlagen können in ihrer jeweiligen Funktion in 3 Abschnitte eingeteilt werden: -Südteil mit Spielflächen, begrünte Kletterwände (rohbaulich vorh.), Kleinspielfeld, Baumplateaus, Basketball- und Grillplatzflächen, etc. - Mittelteil: betrifft den Innenhofbereich mit Pflasterflächen, Sitzmöglichkeiten, Hochbeeten, etc. - Nordteil: betrifft den Vorgartenbereich mit Neuanlage der Zuwegung und Zufahrt, PKW- und Fahrradstellplätzen, Müllabstellflächen, Fahrradhaus mit Dachbegrünung, etc. Zudem wird aufgrund der Simulation betreffend Starkregenereignissen (sh. Starkregengefahrenkarte FHH Portal) über die gesamte Gundstückslänge von Nord nach Süd für das sog. „wilde Wasser“ eine Mulde angelegt. Das Leistungsverzeichnis der Außenanlagen – GaLaBauarbeiten umfasst u. a.: • Erdbauarbeiten • Herstellen von Wegen, Plätzen, Stellplatzflächen, Sport- und Spielplatzflächen, etc. • Einfriedungen, Rampen, Treppen, Sitzblöcken, Fahrradhaus mit Dachbegrünung, Winkelstützwände, etc. • Technische Anlagen (z. B. Außenbeleuchtung, Hofentwässerung, etc.) • Neuanlage von Vegetationsflächen, in Teilen auch Erhalt (innerhalb von vorh. Baumbestand) inkl. Bepflanzung
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen — Hamburg
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das deutsche Vergaberecht enthält Rügeobliegenheiten der Bewerber*innen, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führt. In § 160 Abs. 3 GWB heißt es: "(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."