SV-CNI-250522-001 - TW - Objektplanung Gebäude - Bauteile W1, W2, L, A inkl. LSW 2+3 Nord und V Nord
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
TW - Objektplanung Gebäude - Bauteile W1, W2, L, A inkl. LSW 2+3 Nord und V Nord
CPV-Codes
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Die SWM plant derzeit die Erstellung eines zweiten vollständigen Betriebshofes für die Tram in der Ständlerstraße 20, 81549 München auf einer Grundstücksgröße von rund 100.000 m². Gesamtprojektbeschreibung: Siehe Kapitel 1 Leistungsbeschreibung Der Betriebshof entsteht in drei Realisierungsabschnitten (REAL 1-3). Kurzbeschreibung Leistung: Die Leistungen beziehen sich auf den Realisierungsabschnitt 2 und 3, siehe Kapitel 1 Leistungsbeschreibung. Die Leistungserbringung erfolgt als Objektplanung Gebäude §34 HOAI. Die Planungs- und Überwachungsaufgabe umfasst die Prüfung und Überarbeitung der vorliegenden Planungsleistung (LPH3 und 4), Wiederherstellung des integralen Planungsprozess und Fortführung der Planungsleistung ab LPH 5 der Grundleistungen und besonderen Leistungen der HOAI. Leistung: W1 (Werkstatt Durchlaufwartung); 10.860 m² BGF W2 (Werkstatt schwere Instandhaltung); 16.990 m² BGF L (Lager); 7.630 m² BGF A (Abstellhalle); 2.400 m² BGF V (Versorgung); Gesamt 310 m² LSW (Lärmschutzwände); 51 lfm Der Baubeginn ist für Q3 2027 angesetzt. Die Baufertigstellung ist für Q3 2035 angesetzt. Die Bauausführung findet unter Berücksichtigung des laufenden Werkstattbetriebes statt. Die zu erbringende Planungs- und Überwachungsaufgabe für die Objektplanung Gebäude findet in engem Zusammenspiel mit der Gesamtplanung des Neubaus statt.
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern — München
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).