OffenAusschreibung · 17DienstleistungsauftragAMP / GPATED 116/2026

SV-CNI-260617-001 - TWT-Tram Westtangente, Kampfmittelbaubegleitung

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Einreichungsfrist

20.07.2026 12:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

München (80992) — DE212

Beschreibung

TWT-Tram Westtangente, Kampfmittelbaubegleitung

CPV-Codes

71350000713515009052310045111250

Lose (1)

LOT-0000SV-CNI-260617-001 - TWT-Tram Westtangente, Kampfmittelbaubegleitung

Das Leistungsbild umfasst die Durchführung der Kampfmitteluntersuchung / Kampfmittelbaubegleitung für sämtliche Baumaßnahmen des Bauabschnittes IV für das Projekt TWT-Tram Westtangente. Der Bauabschnitt IV umfasst die Bereiche entlang der südlichen Fürstenrieder Straße ab Stefan-Zweig-Weg, der Boschetsrieder Straße bis zur Aidenbachstraße inkl. dem Ratzinger Platz, die Aidenbachstraße bis zur Gmunder Straße mit den Verkehrsflächen rund um die P+R Anlage. Die Baumaßnahmen erstrecken sich über einen Zeitraum von Oktober 2026 bis Ende Dezember 2028.

71350000713515002026-10-012028-09-30

Zuschlagskriterien

Gewichtung: 100 %

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern — München

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).

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