SV-MBR-260616-002 - WZWA1: Werkswohnungsbau Westend-/Zschokkestraße WA1, Pflasterarbeiten
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
WZWA1: Werkswohnungsbau Westend-/Zschokkestraße WA1, Pflasterarbeiten
CPV-Codes
Lose (1)
Verfüllen Schottertragschicht mit und ohne Gefälle in TG ca. 1.300 m3 Betonsteinpflaster 200 x 200 x 80 mm versickerungsfähig mit Schadstoffrückhalt, mit und ohne Gefälle in TG ca. 3.380 m2
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern — München
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).