OffenAusschreibung · 16BauauftragAMP / GPATED 115/2026

SV-MBR-260616-002 - WZWA1: Werkswohnungsbau Westend-/Zschokkestraße WA1, Pflasterarbeiten

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Einreichungsfrist

20.07.2026 14:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

München (80992) — DE212

Beschreibung

WZWA1: Werkswohnungsbau Westend-/Zschokkestraße WA1, Pflasterarbeiten

CPV-Codes

4511270045000000

Lose (1)

LOT-0000SV-MBR-260616-002 - WZWA1: Werkswohnungsbau Westend-/Zschokkestraße WA1, Pflasterarbeiten

Verfüllen Schottertragschicht mit und ohne Gefälle in TG ca. 1.300 m3 Betonsteinpflaster 200 x 200 x 80 mm versickerungsfähig mit Schadstoffrückhalt, mit und ohne Gefälle in TG ca. 3.380 m2

45112700450000002026-11-162027-03-30

Zuschlagskriterien

Gewichtung: 100 %

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern — München

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).

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