BImA, BPol Bundespolizei Potsdam, Comp. Haus 8, 13, 14, Tischler, Innentüren, Rahmen-Glas-Elemente
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Tischler, Innentüren, Rahmen-Glas-Elemente
CPV-Codes
Lose (1)
Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen sind die Innentürelemente der Häuser 08, 13 und 14, überwiegend Holztüren bzw. Holz-Rahmen-Glas-Elemente und im Bereich der Technikräume Türen aus Stahlblech. Im Haus 14 sind zudem auch Rohr-Rahmen-Elemente geplant. Darüber hinaus ist in den hier ausgeschriebenen Leistungen auch die Herstellung und Montage der Innenfensterbänke sowie von WC-Trennwandanlagen enthalten. Vor Leistungsbeginn sind im Rahmen der Aufmaßnahme sowie der anschließenden Werk- und Montageplanung auch umfangreich alle Oberflächen und Ausstattungselemente mit dem Bauherrn und dem Architekten zu bemustern. An die Bemusterung sind die Freigaben der Werk- und Montageplanung gekoppelt. 167 St Innentüren, als Holztüren mit HPL-Beschichtung, überwiegend einflügelig, teilweise mit Anforderungen an den Schallschutz, Einbruchschutz, Brand- sowie Rauchschutz und an die Barrierefreiheit 15 St Innentüren, Tapetentüren, einflügelig, aus Holz, HPL-beschichtet, teilweise mit Anforderungen an den Schallschutz, Einbruchschutz, Brand- sowie Rauchschutz 23 St Innentüren, aus Stahl, grundiert für bauseitige Beschichtung, einflügelig, überwiegend mit Anforderungen an den Schallschutz, Einbruchschutz, Brand- sowie Rauchschutz 28 St Innentüren, als Rahmen-Glas-Elemente, aus Holz, HPL-beschichtet, überwiegend einflügelig, mit Faltstockzargen, teilweise mit Oberlichtern, mit Anforderungen an den Einbruchschutz, Brand- sowie Rauchschutz und an die Barrierefreiheit 4 St Innentüren, als Rahmen-Glas-Elemente, aus Aluminium, pulverbeschichtet, mit Glas- oder Paneelfüllungen, mit Anforderungen an den Schallschutz, den Einbruchschutz, Brand- sowie Rauchschutz und an die Barrierefreiheit zzgl. (Sonder-) Ausstattungen und Schließanlagen für die vorbenannten Türen 12 St Trennwandanlagen, aus HPL-Kompaktplatten, für insgesamt 13 St Kabinen 2 St Urinalschamwände, aus HPL-Kompaktplatten 604 m Innenfensterbänke, aus Holzwerkstoff, HPL-beschichtet, D 30mm, B über 20 bis 65 cm, zzgl. Lüftungsgitter und -schlitze sowie Montagekonstruktionen für Abhängung der Heizleitungen an Außenwänden mit Innendämmung
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des *§ 160 GWB* beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.