VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragAMP / GPATED 114/2026

BImA, BPol Bundespolizei Potsdam, Comp. Haus 8, 13, 14, Dachdecker- und Zimmererarbeiten Haus 13

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Vertragslaufzeit

11.0 Monate

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung

Eingegangene Angebote

1 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Zossen (15806) — DE40H

Ausführungsort

Heinrich-Mann-Allee 103, Potsdam (14473) — DE404

Beschreibung

Dachdecker- und Zimmererarbeiten

CPV-Codes

4545310045422100

Lose (1)

LOT-0001BImA, BPol Bundespolizei Potsdam, Comp. Haus 8, 13, 14, Dachdecker- und Zimmererarbeiten Haus 13

5 St Deckenbalken ablängen 13 St Deckenbalkenaustausch 25 St Fuß- und Mittelpfetten 138 St Sparren 500 m2 Unterspannung, Grundlattung, Dachschalung aus OSB (2 Lagen), Trennlage aus Bitumen-KSK-Bahn 500 m2 Dachdeckung, Titanzink, Doppelstehfalz auf Trennschicht (Strukturbahn) 165 m Traufen-, Grat- und Firstdeckung, Titanzink 10 St Dachfenster (Lichtkuppeln, elektrisch öffenbar) 1 St Dachausstieg mit Scherentreppe (Lichtkuppel, als Rauchablass) 40 m2 Attikaabdeckung, Titanzink 100 m Dachrinne 100 m Laubschutzgitter 105 St Fensterbankabdeckungen, titanzink 9 St Anschlagkonstruktionen 80 m Dachlaufstege

454531004542210011 Monate

Zuschlagskriterien

Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Bundes — Bonn

Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des *§ 160 GWB* beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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