VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragAMP / GPATED 114/2026

WDVS und Malerarbeiten - Erweiterung Norbertschule

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Geschätzter Auftragswert

132.359 € – 162.402 €

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung

Eingegangene Angebote

3 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Münster (48143) — DEA33

Beschreibung

Maler und WDVS Arbeiten

CPV-Codes

454322004541000045432210454421004544211045442180

Lose (1)

LOT-0001WDVS und Malerarbeiten - Erweiterung Norbertschule

115 m2 WDVS neu 535 m2 WDVS überputzen 715 m2 WDVS Anstrich 640 m2 Deckenbeschichtung 950 m2 Wandbeschichtung 280 m2 Betonflächen Sandstrahlen 200 m2 Betonflächen Hochdruckreinigung 315 m2 Gerüste 65 m Bauzaun

4543220045410000454322104544210045442110454421802026-06-082026-12-11

Zuschlagskriterien

Preis

Auftragnehmer

132.359 €
132.359 €
132.359 €

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster — Münster

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Diese ist erst möglich, wenn die/der Auftraggeber/in die unterlegenen Bieter/innen über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen der/des Bieters/in, deren/dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung dieser Information zehn (10) Kalendertage (bei Versand auf elektronischem Weg oder per Fax) vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - die/der Antragsteller/in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der/dem Auftraggeber/in nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt die/der Auftraggeber/in einer/m Bewerber/in oder Bieter/in mit, dass sie/er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann die/der betroffene Bewerber/in oder Bieter/in wegen dieser Rüge nur innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

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