VergebenVergabebekanntmachung · 31DienstleistungsauftragTED 113/2026

Depotinstandsetzung EGV Frankfurt am Main - Seeversorgungsanlage RAS

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Vergabedatum

11.06.2026

Geschätzter Auftragswert

1,0 Mio. €

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung

Eingegangene Angebote

1 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Rostock (18119) — DE803

Beschreibung

Instandsetzung und Prüfung der Seeversorgungsanlage RAS

CPV-Codes

500000005060000050640000

Lose (1)

LOT-0000Depotinstandsetzung EGV Frankfurt am Main - Seeversorgungsanlage RAS

0010 ETP/ÄP/BP RAS Geschirrträger Bb/Stb Seeversorgungsanlage auf B-Deck, Abt VI-VII: Hilfeleistung bei der Einzelteilprüfung und Funktionsprüfung der Seeversorgungsanlage auf B-Deck, Abt VI-VII: Anlage: Geschirrträger Stb / Bb Blöcke 8 EA Seilscheibenblock D: 28 cm 20 EA Seilscheibenblock D: 14 cm 10 EA Führungsblöcke 10 EA Drehbarer Seilscheibenblock 2 EA Laufblock Einheit 2 EA Umlenkblock 6 EA Blöcke für Hochleine 6 EA Blöcke für Ein-u. Ausholleine 2 Laufblockeinheiten Hersteller: Bosch Rexroth Services 0020 IP/DP Ausgleichsbeh Hebezylinder RAS Abt . VI B 0 RAS - MaschR ; Querabvers . Bb + Stb , Ausgleichsbehälter IP / DP Hilfeleistung bei IP den Ausgleichsbehältern der RAS-Hebezylindern der Querabversorgung Bb + Stb in Abt. VI B 0 RAS-MaschR gem. MArs Anlage 7a. > 4 EA Ausgleichsbehälter der RAS-Hebezylinder Behälterdaten: Volumen: 300 l Druck: 5 bar 0030 Erneuern Drahtseile Spanntrossensys Abt. VI/VII Instandsetzen der Querabversorgung Bb + Stb auf dem B-Deck, Abt. VI/VII mit dem Spanntrossensystem 0040 Erneuern Drahtseile Drahthochleine Abt. VI/VII Instandsetzen der Querabversorgung Bb und Stb auf dem B-Deck, Abt. VI/VII mit dem Drahthochleinensystem 0050 EP RAS Querabversorgung Abt. VI / VII B Vorbereiten der Querabversorgung Bb + Stb auf dem B-Deck, Abt. VI/VII mit dem Spanntrossensystem/Drahthochleinensystem für die Einzelteilprüfung durch den Sachverständigen MUKdo I C 5. Ort: Abt. B-Deck, VI / VII 0060 ET Gallketten Querab Abt. VI-VII B-Deck Wechseln der Gallketten Bb und Stb Vorbereiten der Gallketten Bb und Stb auf dem B-Deck, Abt. VI / VII mit dem Drahthochleinensystem und 2 EA Gleitwagenketten (Gallketten)zur Einzelteilprüfung durch Sachverständigen MUKdo: - Auslegen auf einem Waschplatz der 2 EA Gallketten und Spannschlösser - Ausdampfen der einzelnen Kettenglieder mit einem Dampfstrahler - Leichtes Vorfetten der einzelnen Kettenglieder - Zwischenlagern der 2 EA Gallketten in einem Behälter mit Korrosionsschutzöl - Entölen der Ketten vor dem Einbau - Fetten der Ketten und Spannschlösser mit Kettenschmierstoff (vollsynthetisch, harzfrei, ohne Lösungsmittel und Festschmierstoffanteile) 0070 5-Jahreswartung Winden Querab Durchführen der 5 Jahreswartung an den Winden der RAS - Anlage Bb und Stb Querab nach Vorgabe Fa. Van Halteren: > jeweils EA 1 STW (Spanntrossenwinden) > jeweils EA 1 DHW (Draht- Hochleinenwinden) > jeweils EA 1 Gleitwagenwinden > jeweils EA 1 AHW (Ausholleinenwinden) > jeweils EA 1 EHW (Einholleinenwinden) > jeweils EA 1 ASW (Außenbordsattelwinden) > jeweils EA 1 MSW (Mittelsattelwinden) > jeweils EA 1 ISW (Innensattelwinden) 0080 ET RAS Durchflusssättel Vorbereiten der 22 EA Durchflusssättel vom Spanntrossensystem für Flüssigkeiten zur Einzelteilprüfung durch den Sachverständigen MUKdo I C 5: Ort: (FVS) Querabversorgung Bb + Stb Ort: VI / VII B-Deck 0090 MArs 312 QS, Prüfung und Befundung Die Abteilung MArs 312 ist zu Prüfungen und Befundungen einzuladen. Einladung jeweils mit 48h Vorlauf über die Koordinatoren des MArs. Befundungen im eigenen Werk mit 1 Woche Vorlauf.

5000000050600000506400002026-06-152027-03-19

Zuschlagskriterien

Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Bundeskartellamt — Bonn

§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

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