OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragTED 113/2026

Los 1: Digitale Einsatzdokumentation inkl. Hosting/ Betrieb und MDM

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Einreichungsfrist

18.06.2026 08:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Potsdam (14469) — DE404

Beschreibung

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist Los 1 der Gesamtmaßnahme "Einsatzdokumentationssystem Software und Hardware Rettungsdienst". Es handelt sich um Los 1 "Digitale Einsatzdokumentation inkl. Hosting/ Betrieb und MDM". Beschafft wird eine bereits marktverfügbare, serienreife und im Echtbetrieb erprobte Softwarelösung zur digitalen Einsatz- und Patientendokumentation einschließlich Hosting/Betrieb, Mobile-Device-Management sowie der hierfür erforderlichen Implementierungs-, Schulungs-, Wartungs- und Supportleistungen.

CPV-Codes

7226000048814000481800007226300048000000

Lose (1)

LOT-0001Los 1: Digitale Einsatzdokumentation inkl. Hosting/ Betrieb und MDM

Mit der Beschaffung soll die bislang eingesetzte elektronische Einsatzbearbeitung vollständig durch eine zukunftssichere, praxistaugliche und rechtssichere Fachanwendung ersetzt werden. Gegenstand der Beschaffung ist ausdrücklich eine bereits marktverfügbare, serienreife und im Echtbetrieb erprobte Standardsoftware; sämtliche geforderten Funktionen müssen bereits im Zeitpunkt der Angebotsabgabe produktiv verfügbar, lauffähig und konfigurierbar vorliegen. Nicht Gegenstand der Beschaffung sind Neuentwicklungen, prototypische Ansätze, bloße Roadmap-Funktionen oder nachträglich zusammenzustellende, voneinander unabhängige Einzellösungen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die mobile und webbasierte Einsatz- und Patientendokumentation nach aktuellem MIND-/DIVI-Standard, Offline-Fähigkeit mit automatischer Synchronisation, ein rollenbasiertes Rechtekonzept, revisionssichere Protokollierung, offene und dokumentierte Schnittstellen mindestens zur Integrierten Regionalleitstelle, zu IVENA, zu Abrechnungs- und Statistiksystemen sowie zum Deutschen Reanimationsregister, ferner Implementierung, Betrieb in der virtuellen On-Premise-Umgebung des Auftraggebers, Migration, Parametrisierung, Schulung, Go-Live-Begleitung, Pflege, Wartung, Störungsbearbeitung und Mobile-Device-Management

7226000048814000481800007226300048000000

Zuschlagskriterien

Der Zuschlag erfolgt entsprechend § 58 Abs. 1 VgV. Demnach wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste verbindliche Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird nach folgenden Kriterien ermittelt: - Preis zu 100%

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz — Potsdam

Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

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