BSZ für Technik I / Ausstattung eines elektronischen Grundlagenlabors für Lehrzwecke
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Ausstattung eines elektronischen Grundlagenlabors für Lehrzwecke
CPV-Codes
Lose (1)
Ersatzausstattung eines elektronischen Grundlagenlabors zur Vermittlung von technischen Lerninhalten mittels praxisnahen Unterrichts von Berufsschülern. Mit den Lehrmitteln sollen vordergründig Kenntnisse und Fertigkeiten zu Frequenzumrichtern, Motoren und Smart-Grit-Technik beigebracht werden. .
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig — Leipzig
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.