RV Roll- und Standcontainer 2025
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Rahmenvereinbarung: Roll- und Standcontainer in verschiedenen Ausführungen mit Zubehör
CPV-Codes
Lose (1)
Rahmenvereinbarung im Kaufhaus des Bundes (KdB) mit einer Laufzeit von 36 Monaten mit der Option der Verlängerung um 6 Monate. Mindestbestellmenge = 0; Geschätzte Bestellmenge / Maximalbestellmenge: 25.296 St. / 30.356 St. Rollcontainer und 4.504 St. / 5.405 St. Standcontainer
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Gem. § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auf trag unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen 8 134 GWB verstoßen hat (& 135 Abs. 1 1 GWB) oder er den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne, dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist (8 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB) und dieser Verstoß nicht gem 8 135 Abs. 3 GWB geheilt wurde. Ein Nachprüfungsverfahren zur Feststellung der Unwirksamkeit ist nur zulässig, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht wird. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertrage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabe kammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn, zu richten.