VergebenVergabebekanntmachung · 29LieferauftragAMP / GPAnotice.framework_types.fa-wo-rcTED 113/2026

RV Roll- und Standcontainer 2025

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Vergabedatum

11.05.2026

Vertragslaufzeit

36.0 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

7 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Offenbach a.M. (63069) — DE713

Ausführungsort

verschiedene bundesweit, bundesweit (verschiedene) — DE131

Beschreibung

Rahmenvereinbarung: Roll- und Standcontainer in verschiedenen Ausführungen mit Zubehör

CPV-Codes

3913000039132500

Lose (1)

LOT-0000RV Roll- und Standcontainer 2025

Rahmenvereinbarung im Kaufhaus des Bundes (KdB) mit einer Laufzeit von 36 Monaten mit der Option der Verlängerung um 6 Monate. Mindestbestellmenge = 0; Geschätzte Bestellmenge / Maximalbestellmenge: 25.296 St. / 30.356 St. Rollcontainer und 4.504 St. / 5.405 St. Standcontainer

391300003913250036 Monate

Zuschlagskriterien

Zertifizierung mit Umwelt- / Prüfzeichen

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Bundes — Bonn

Gem. § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auf trag unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen 8 134 GWB verstoßen hat (& 135 Abs. 1 1 GWB) oder er den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne, dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist (8 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB) und dieser Verstoß nicht gem 8 135 Abs. 3 GWB geheilt wurde. Ein Nachprüfungsverfahren zur Feststellung der Unwirksamkeit ist nur zulässig, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht wird. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertrage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabe kammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn, zu richten.

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