Vernichtung/Verwertung von E-Zigaretten (Vapes)
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die fachgerechte Vernichtung und Entsorgung von 142 Paletten mit 602.742 Stück E-Zigaretten, verpackt in Kartons.
CPV-Codes
Lose (1)
142 Paletten, foliert und amtlich versiegelt (Papiersiegel) mit 602.742 Stück E-Zigaretten mit einem Gesamtgewicht von 65.394,5 kg. Die E-Zigaretten sind mindestens in UN 3481 einzustufen (Lithium-Ionen-Baterien in/mit Ausrüstung) und werden in die Klasse 9, Klassifizierungscode M4 eingestuft. Die Vernichtung hat unter zollamtlicher Überwachung durch ein zertifziertes Entsorgungsunternehmen zu erfolgen.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Bewerber /Bieter, deren Bewerbungen /Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert. Ein Bewerber /Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). (...), mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhlefen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich. Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn zu richten.