VergebenVergabebekanntmachung · 29LieferauftragAMP / GPAnotice.framework_types.fa-wo-rcTED 115/2026

Rahmenvereinbarungen für Etikettendrucker und Beschriftungsgeräte

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

16.06.2026

Vertragslaufzeit

48.0 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

3

Eingegangene Angebote

7 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Offenbach a.M. (63069) — DE713

Beschreibung

Beschriftungsgeräte und Etikettendrucker

CPV-Codes

301700003017400030175000

Lose (3)

LOT-0001Etikettendrucker

Kauf und Lieferung von Etikettendruckern

3017000048 Monate

Zuschlagskriterien

siehe Vergabeunterlagen
LOT-0002Beschriftungsgerät für Tisch

Kauf und Lieferung von Beschriftungsgeräten

3017000048 Monate

Zuschlagskriterien

siehe Vergabeunterlagen
LOT-0003Industrielles Beschriftungsgerät

Rahmenvereinbarung über Kauf und Lieferung von industriellen Beschriftungsgeräten.

3017000048 Monate

Zuschlagskriterien

siehe Vergabeunterlagen

Auftragnehmer

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Bundes — Bonn

"Gem. § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat (§ 135 Abs. 1 Nr.1 GWB) oder er den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne, dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist (§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB) und dieser Verstoß nicht gem. § 135 Abs. 3 GWB geheilt wurde. Ein Nachprüfungsverfahren zur Feststellung der Unwirksamkeit ist nur zulässig, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht wird. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertrage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union." Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn, zu richten.

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