VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragAMP / GPATED 113/2026

Heizung Sanitär - Sanierung u. Erweiterung des Verwaltungs-, Proben- u. Werkstattgebäude - Theater Münster

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Vergabedatum

11.06.2026

Geschätzter Auftragswert

291.319 € – 399.224 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

5 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Münster (48143) — DEA33

Beschreibung

Die Maßnahme umfasst die umfassende Sanierung und Aufstockung des Westflügels des Theaters Münster. Der bestehende, denkmalgeschützte Verwaltungsbau wird in allen Geschossen von Untergeschoss bis 4. Obergeschoss energetisch und technisch saniert. Darüber hinaus wird auf dem Bestandsgebäude ein neues fünftes Obergeschoss in Holz-Hybridbauweise errichtet. Gegenstand der Ausschreibung sind Rückbau und Neuerrichtung der technischen Gebäudeausrüstung.

CPV-Codes

45330000

Lose (1)

LOT-0001Heizung Sanitär - Sanierung u. Erweiterung des Verwaltungs-, Proben- u. Werkstattgebäude - Theater Münster

Errichten von WC- und Nassbereichen. Errichten von neuem Wärmeverteilnetz im Obergeschoss. Einlagern und Wiederanschließen von Bestandsheizkörpern. Errichten von Löschwasserleitung ""nass"".

453300002026-07-172027-10-01

Zuschlagskriterien

Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster — Münster

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Diese ist erst möglich, wenn die/der Auftraggeber/in die unterlegenen Bieter/innen über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen der/des Bieters/in, deren/dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung dieser Information zehn (10) Kalendertage (bei Versand auf elektronischem Weg oder per Fax) vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - die/der Antragsteller/in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der/dem Auftraggeber/in nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt die/der Auftraggeber/in einer/m Bewerber/in oder Bieter/in mit, dass sie/er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann die/der betroffene Bewerber/in oder Bieter/in wegen dieser Rüge nur innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

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