1707-CM-Umzugsleistungen
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Lose
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Die BWI erwägt einen Rahmenvertrag für die Regionen Nord (Los 1), Ost (Los 2) und Süd (Los 3) mit jeweils 2 Wirtschaftsteilnehmern für Standard-Umzugsleistungen und für die Rückführung heimbasierter Telearbeitsplatz-Ausstattungen an diversen Standorte im Wege eines Offenen Verfahrens nach § 14 Abs. 2 VgV zu vergeben. Der Abruf der Einzelaufträge erfolgt nach einem Kaskadenprinzip. Die Verträge werden mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren abgeschlossen. Jedes Los umfasst folgende Leistungen: 1. Die Standard-Umzugsleistungen bestehend aus Umzugsleitungen inkl. folgender Serviceleistungen: Gestellung von fachgerechten Kartonagen und Akten- bzw. Transportwagen, Abbau der IT-Arbeitsplatzkomponenten, Zerlegen von Möbel- und Schreibtischkombinationen, Ab-, Auf- und Umbau sowie Transport von Aktenregalen nach Planungsunterlagen, Fachgerechtes Verpacken von Akten in bedarfsgerechte Behältnisse, Auspacken von Akten und fachmännisches Einbringen in die Aktenregale bzw. sonstige Registraturen, Aufbau der Aktenregale in den Aktenhaltungen, Aufbau demontierter Möbel und Schreibtischkombinationen, Aufbau des IT-Arbeitsplatzes inkl. Verkabelung entsprechend der vom Auftraggeber vorgegebenen Konfiguration. 2. Verlagerung heimbasierter Telearbeitsplatz-Ausstattungen, mit dem Umfang eines Schreibtisches, Bürostuhls und ggf. ein Rollcontainer und Siteboard. Hierzu zählt auch der Austausch des genannten Mobiliars vor Ort. 3. Entsorgung und Zwischenlagerung von Mobiliar.
CPV-Codes
Lose (3)
Die Leistung besteht aus der Umzugsleitung inkl. folgender Serviceleistungen: Gestellung von fachgerechten Kartonagen und Akten- bzw. Transportwagen, Abbau der ITArbeitsplatzkomponenten, Zerlegen von Möbel- und Schreibtischkombinationen, Ab-, Auf- und Umbau sowie Transport von Aktenregalen nach Planungsunterlagen, Fachgerechtes Verpacken von Akten in bedarfsgerechte Behältnisse, Auspacken von Akten und fachmännisches Einbringen in die Aktenregale bzw. sonstige Registraturen, Aufbau der Aktenregale in den Aktenhaltungen, Aufbau demontierter Möbel und Schreibtischkombinationen, Aufbau des IT-Arbeitsplatzes entsprechend der vom Auftraggeber vorgegebenen Konfiguration.
Zuschlagskriterien
Die Leistung besteht aus der Umzugsleitung inkl. folgender Serviceleistungen: Gestellung von fachgerechten Kartonagen und Akten- bzw. Transportwagen, Abbau der ITArbeitsplatzkomponenten, Zerlegen von Möbel- und Schreibtischkombinationen, Ab-, Auf- und Umbau sowie Transport von Aktenregalen nach Planungsunterlagen, Fachgerechtes Verpacken von Akten in bedarfsgerechte Behältnisse, Auspacken von Akten und fachmännisches Einbringen in die Aktenregale bzw. sonstige Registraturen, Aufbau der Aktenregale in den Aktenhaltungen, Aufbau demontierter Möbel und Schreibtischkombinationen, Aufbau des IT-Arbeitsplatzes entsprechend der vom Auftraggeber vorgegebenen Konfiguration.
Zuschlagskriterien
Die Leistung besteht aus der Umzugsleitung inkl. folgender Serviceleistungen: Gestellung von fachgerechten Kartonagen und Akten- bzw. Transportwagen, Abbau der ITArbeitsplatzkomponenten, Zerlegen von Möbel- und Schreibtischkombinationen, Ab-, Auf- und Umbau sowie Transport von Aktenregalen nach Planungsunterlagen, Fachgerechtes Verpacken von Akten in bedarfsgerechte Behältnisse, Auspacken von Akten und fachmännisches Einbringen in die Aktenregale bzw. sonstige Registraturen, Aufbau der Aktenregale in den Aktenhaltungen, Aufbau demontierter Möbel und Schreibtischkombinationen, Aufbau des IT-Arbeitsplatzes entsprechend der vom Auftraggeber vorgegebenen Konfiguration.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt — Bonn
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.