Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern inklusive Tiefgarage und Außenanlagen in 89321 Neu-Ulm, Curd-Jürgens-Straße, als Einzelauftrag nach der GdW – Rahmenvereinbarung 2.0 Serielles und Modules Bauen VOEK 612-24
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen zur vollständigen Planung und betriebsbereiten und schlüssel-/bezugsfertigen Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt mindestens 40 neuen Wohnungen auf dem Grundstück Curd-Jürgens-Straße in 89321 Neu-Ulm. Die BImA beabsichtigt die vorgenannten Leistungen an einen Totalunternehmer (TU im Rahmen der GdW 2.0-Ausschreibung) zu vergeben. Für diese Ausschreibung und dessen Baudurchführung gelten die Bedingungen der bestehenden Rahmenvereinbarung für serielles und modulares Bauen 2.0 – GDW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Der vollständige Leistungsumfang ist in ausführlicher Fassung der funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) zu entnehmen.
CPV-Codes
Lose (1)
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen zur vollständigen Planung und betriebsbereiten und schlüssel-/bezugsfertigen Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt mindestens 40 neuen Wohnungen auf dem Grundstück Curd-Jürgens-Straße in 89321 Neu-Ulm. Die BImA beabsichtigt die vorgenannten Leistungen an einen Totalunternehmer (TU im Rahmen der GdW 2.0-Ausschreibung) zu vergeben. Für diese Ausschreibung und dessen Baudurchführung gelten die Bedingungen der bestehenden Rahmenvereinbarung für serielles und modulares Bauen 2.0 – GDW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Der vollständige Leistungsumfang ist in ausführlicher Fassung der funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.