VergebenVergabebekanntmachung · 29DienstleistungsauftragAMP / GPATED 113/2026

UR, SR, SL 6. und 12. Polizeirevier in FFM aufgteilt in 2 Lose

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Vergabedatum

12.06.2026

Geschätzter Auftragswert

-1 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

2

Eingegangene Angebote

11 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Wiesbaden (65189) — DE714

Ausführungsort

6.Polizeirevier, Turmstraße 7-9, Frankfurt am Main (60385) — DE712

Beschreibung

Unterhalts- und Sonderreinigung, die Gestellung und Austausch von Sanitärhygienebehältern

CPV-Codes

90911200

Lose (2)

LOT-00016. Polizeirevier

Durchführung der ergebnisorientierten Unterhaltsreinigung in folgender Liegenschaft: 6. Polizeirevier, Turmstr. 7-9, 60385 Frankfurt mit einer gesamten Jahresreinigungsfläche von ca. 196.00 m² (Jahresreinigungsfläche Vollreinigung: ca. 133.000 m² /Jahresreinigungsfläche Sichtreinigung ca. 63.000 m²). Darüber hinaus die Durchführung von Sondereinigungen im 24-h Bereich, die Vollreinigung von Zellen, die Gestellung und 4-wöchiger Austausch von Sanitärhygienebehältern.. Vertragshaltende Stelle ist der Landesbetrieb Bau und Immobilien (LBIH), Niederlassung Rhein-Main.

909112002026-10-012030-09-30

Zuschlagskriterien

Gesamtpreis
LOT-000212. Polizeirevier

Durchführung der ergebnisorientierten Unterhaltsreinigung in folgender Liegenschaft: 12. Polizeirevier, Am Schwalbenschwanz 3, 60431 Frankfurt mit einer gesamten Jahresreinigungsfläche von ca. 229.000 m² (Jahresreinigungsfläche Vollreinigung: ca. 174.000 m² /Jahresreinigungsfläche Sichtreinigung ca. 55.000 m²). Darüber hinaus die Durchführung von Sondereinigungen im 24-h Bereich, die Vollreinigung von Zellen, die Gestellung und 4-wöchiger Austausch von Sanitärhygienebehältern.. Vertragshaltende Stelle ist der Landesbetrieb Bau und Immobilien (LBIH), Niederlassung Rhein-Main.

909112002026-10-012030-09-30

Zuschlagskriterien

Gesamtpreis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt — Darmstadt

Auf § 135 Abs. 2 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.

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