SV-EME-260522-003 - Zwischenlagerung und Entsorgung Tram-Westtangente
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Im Zuge des Bauvorhabens Neubau Tram Westtangente muss der Mittelteiler im Planfeststellungsabschnitt 2 für temporäre Verkehrsführungen zurückgebaut werden. Parallel dazu werden verschiedene Spartenmaßnahmen durchgeführt. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Entsorgung unterschiedlicher mineralischer sowie nicht mineralischer Materialien. Die mineralischen Materialien (u.a. Boden (AVV 17 05 03* und 17 05 04), Gleisschotter (AVV 17 05 08), Beton (AVV 17 01 01), Asphalt (AVV 17 03 01* und 17 03 02) etc.) werden von den ausführenden Baufirmen des Auftraggebers zu einem vom Auftragnehmer bereitzustellenden Zwischenlager transportiert. Dort erfolgt eine Beprobung und Analyse durch eine vom Auftraggeber beauftragte Fachbauleitung. Auf Grundlage der Analyseergebnisse sind die Materialien einer geeigneten Verwertung oder Entsorgung zuzuführen. Die Fläche muss befestigt und überdacht sein, um Schadstoffauswaschungen sowie Schadstoffverfrachtungen auszuschließen. Nicht mineralische Altmaterialien sind in vom Auftragnehmer bereitgestellten Containern im Baustellenbereich zu sammeln und anschließend einer Verwertung oder Entsorgung zuzuführen. Erforderliche Beprobungen und Analysen werden ebenfalls durch eine vom Auftraggeber beauftragte Fachbauleitung durchgeführt. Die Entsorgung sämtlicher Materialien hat schadlos und ordnungsgemäß gemäß §7 Abs.3 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie möglichst hochwertig gemäß §8 Abs.1 und §6 KrWG zu erfolgen.
CPV-Codes
Lose (1)
Im Zuge des Bauvorhabens Neubau Tram Westtangente muss der Mittelteiler im Planfeststellungsabschnitt 2 für temporäre Verkehrsführungen zurückgebaut werden. Parallel dazu werden verschiedene Spartenmaßnahmen durchgeführt. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Entsorgung unterschiedlicher mineralischer sowie nicht mineralischer Materialien. Die mineralischen Materialien (u.a. Boden (AVV 17 05 03* und 17 05 04), Gleisschotter (AVV 17 05 08), Beton (AVV 17 01 01), Asphalt (AVV 17 03 01* und 17 03 02) etc.) werden von den ausführenden Baufirmen des Auftraggebers zu einem vom Auftragnehmer bereitzustellenden Zwischenlager transportiert. Dort erfolgt eine Beprobung und Analyse durch eine vom Auftraggeber beauftragte Fachbauleitung. Auf Grundlage der Analyseergebnisse sind die Materialien einer geeigneten Verwertung oder Entsorgung zuzuführen. Die Fläche muss befestigt und überdacht sein, um Schadstoffauswaschungen sowie Schadstoffverfrachtungen auszuschließen. Nicht mineralische Altmaterialien sind in vom Auftragnehmer bereitgestellten Containern im Baustellenbereich zu sammeln und anschließend einer Verwertung oder Entsorgung zuzuführen. Erforderliche Beprobungen und Analysen werden ebenfalls durch eine vom Auftraggeber beauftragte Fachbauleitung durchgeführt. Die Entsorgung sämtlicher Materialien hat schadlos und ordnungsgemäß gemäß §7 Abs.3 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie möglichst hochwertig gemäß §8 Abs.1 und §6 KrWG zu erfolgen.
Zuschlagskriterien