Rahmenvereinbarung über die Verwertung u. Entsorgung von recyclingfähigem Bauschutt (AVV 170107) u. Bau- u. Abbruchabfällen (AVV 170904) für den Zeitraum vom 01.03.26 bis 31.12.26 aufgeteilt in 2 Lose
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Lose
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Verwertung und Entsorgung von recyclingfähigem Bauschutt (AVV 17 01 07) und Bau- u. Abbruchabfällen (AVV 17 09 04) für den voraussichtlichen Zeitraum vom 01.04.2026 bis zum 31.12.2026 aufgeteilt in zwei Lose
CPV-Codes
Lose (2)
Es handelt sich um mineralisches Material, das bei Bau-, Sanierungs- u. Abbrucharbeiten anfällt wie z.B. Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik, Steinbaustoffen, Mörtel u. Kalksandstein. In der Regel wird eine Kantenlänge von 0,50 m beim Bauschutt nicht überschritten (Ausnahme: in der anteiligen Menge der Friedhöfe können Grabsteine, welche diese Kantenlänge über-schreiten, enthalten sein).
Zuschlagskriterien
Es handelt sich um nicht verwertbares Material. wie z.B. Rigipsplatten, Gasbetonsteinen etc. Es kann verschiedenste Fehlwürfe wie Holzreste, Styroporreste, Eimer mit Mörtelresten, Kabelreste, gemischte Baustellenrestabfälle in Säcken in variablen Mengenanteilen enthalten. Gegenstand der beschriebenen Leistung ist die Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen der AVV-Nummer 17 09 04. Gemäß § 2 Abs. 2a BEHG (i. V. m. Anlage 2, Teil 5) unterliegen diese Abfälle der CO2-Abgabepflicht.
Zuschlagskriterien