Beschaffung von 9 Abfallsammelfahrzeugen in Niederflurtechnik für die haushaltnahe Abfallsammlung in 4 Losen
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Lose
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
GELSENDIENSTE benötigt für die Abteilung Kreislauf und Entsorgungswirtschaft neun Abfallsammelfahrzeuge für das Einsammeln und die Beförderung von haushaltnahen Abfällen. Aufteilung in 4 Lose.
CPV-Codes
Lose (4)
Die Abfallsammelfahrzeuge müssen ein zulässiges Gesamtgewicht von 26.000 kg und besondere Anforderungen für den Einsatzzweck erfüllen. Die Fahrzeuge werden im innerstädtischen Nahverkehr im Stadtgebiet von Gelsenkirchen eingesetzt. Diesem Umstand ist konstruktiv und bei allen Zubehörteilen oder Ausrüstungselementen Rechnung zu tragen. Aufgrund des innerstädtischen Einsatzgebiets mit hohem Verkehrsaufkommen, Engstellen in Straßenzügen und widrigen Parkverhältnissen ist ein hohes Maß an Übersichtlichkeit der Fahrerkabine, eine klare Bedienstruktur des Cockpits, sowie gutes Handling und Traktion des Fahrzeugs für den Fahrer erforderlich. Für das Ladepersonal ist für den Ladeprozess handhabungssichere Ladetechnik, niedrige Einstiegshöhen erleichtertes Ein- und Aussteigen als auch für den kurzzeitigen Aufenthalt im Führerhaus zwischen Ladestellen ein hohes Maß an Ergonomie an den Sitz- und Raumkomfort zu berücksichtigen.
Zuschlagskriterien
Die Abfallsammelfahrzeuge müssen ein zulässiges Gesamtgewicht von 26.000 kg und besondere Anforderungen für den Einsatzzweck erfüllen. Die Fahrzeuge werden im innerstädtischen Nahverkehr im Stadtgebiet von Gelsenkirchen eingesetzt. Diesem Umstand ist konstruktiv und bei allen Zubehörteilen oder Ausrüstungselementen Rechnung zu tragen. Aufgrund des innerstädtischen Einsatzgebiets mit hohem Verkehrsaufkommen, Engstellen in Straßenzügen und widrigen Parkverhältnissen ist ein hohes Maß an Übersichtlichkeit der Fahrerkabine, eine klare Bedienstruktur des Cockpits, sowie gutes Handling und Traktion des Fahrzeugs für den Fahrer erforderlich. Für das Ladepersonal ist für den Ladeprozess handhabungssichere Ladetechnik, niedrige Einstiegshöhen erleichtertes Ein- und Aussteigen als auch für den kurzzeitigen Aufenthalt im Führerhaus zwischen Ladestellen ein hohes Maß an Ergonomie an den Sitz- und Raumkomfort zu berücksichtigen.
Zuschlagskriterien
Die Abfallsammelfahrzeuge müssen ein zulässiges Gesamtgewicht von 26.000 kg und besondere Anforderungen für den Einsatzzweck erfüllen. Die Fahrzeuge werden im innerstädtischen Nahverkehr im Stadtgebiet von Gelsenkirchen eingesetzt. Diesem Umstand ist konstruktiv und bei allen Zubehörteilen oder Ausrüstungselementen Rechnung zu tragen. Aufgrund des innerstädtischen Einsatzgebiets mit hohem Verkehrsaufkommen, Engstellen in Straßenzügen und widrigen Parkverhältnissen ist ein hohes Maß an Übersichtlichkeit der Fahrerkabine, eine klare Bedienstruktur des Cockpits, sowie gutes Handling und Traktion des Fahrzeugs für den Fahrer erforderlich. Für das Ladepersonal ist für den Ladeprozess handhabungssichere Ladetechnik, niedrige Einstiegshöhen erleichtertes Ein- und Aussteigen als auch für den kurzzeitigen Aufenthalt im Führerhaus zwischen Ladestellen ein hohes Maß an Ergonomie an den Sitz- und Raumkomfort zu berücksichtigen.
Zuschlagskriterien
Die Abfallsammelfahrzeuge müssen ein zulässiges Gesamtgewicht von 26.000 kg und besondere Anforderungen für den Einsatzzweck erfüllen. Die Fahrzeuge werden im innerstädtischen Nahverkehr im Stadtgebiet von Gelsenkirchen eingesetzt. Diesem Umstand ist konstruktiv und bei allen Zubehörteilen oder Ausrüstungselementen Rechnung zu tragen. Aufgrund des innerstädtischen Einsatzgebiets mit hohem Verkehrsaufkommen, Engstellen in Straßenzügen und widrigen Parkverhältnissen ist ein hohes Maß an Übersichtlichkeit der Fahrerkabine, eine klare Bedienstruktur des Cockpits, sowie gutes Handling und Traktion des Fahrzeugs für den Fahrer erforderlich. Für das Ladepersonal ist für den Ladeprozess handhabungssichere Ladetechnik, niedrige Einstiegshöhen erleichtertes Ein- und Aussteigen als auch für den kurzzeitigen Aufenthalt im Führerhaus zwischen Ladestellen ein hohes Maß an Ergonomie an den Sitz- und Raumkomfort zu berücksichtigen.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen — Münster
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.