Beschaffung von Ersatzteilen und Zubehör, Durchführung von Reparaturen und Wartungen der Firma Hansa - Maschinenbau Vertriebs- und Fertigungs GmbH
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Wiederkehrend
Beschreibung
Die GELSENDIENSTE unterhalten einen Fuhrpark von rund 740 Fahrzeugen. Dazu gehören neben PKW auch schwere Nutzfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger. Für die Beschaffung von Ersatzteilen und Zubehör für Fahrzeuge der Firma HANSA - Maschinenbau Vertriebs- und Fertigungs GmbH sowie für die Durchführung von Reparaturen und Wartungen wird ein Dienstleister benötigt. Beginn der Grundlaufzeit: voraussichtlich ab August/ September 2026.
CPV-Codes
Lose (1)
Obligatorische Leistungsanforderungen: - Wartung und Reparatur nach Herstellervorgaben - Reparatur von Fahrzeugen z.B. APZ 1003, APZ 531 - Durchführung von sämtlichen Reparaturen und Wartungsarbeiten - Reaktionszeiten bzw. Terminvergabe nach Fahrzeuganmeldung: o Standard Reparatur- bzw. Wartungsarbeiten = 48 h o Alle anderen Arbeiten = 72 h - Bei Reparaturen > 3.000 EUR muss eine separate Freigabe eingeholt werden Verfügbare Ersatzteile sind bei einer Bestellung bis 15:00 Uhr innerhalb von 48 Stunden an den Betriebshof Adenauerallee 115 in Gelsenkirchen zu liefern. Nicht vorrätige Ersatzteile sind innerhalb von 96 Stunden nach Bestelleingang zu liefern. Die geschätzte Vertragshöhe beträgt 70.000,- EUR netto / Jahr. Eine Abnahmeverpflichtung existiert nicht.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen — Münster
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.