VergebenVergabebekanntmachung · 29DienstleistungsauftragTED 116/2026

BGEConnect

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Vergabedatum

17.06.2026

Geschätzter Auftragswert

823.000 €

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung

Eingegangene Angebote

1 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Peine (31224) — DE91A

Beschreibung

Unterstützung bei der Reorganisation des Dokumentenmanagements und Einführung einer Vorgangsbearbeitung mit ELO/eAkte (Projekt BGEconnect)

CPV-Codes

72000000

Lose (1)

LOT-0000Vorgangsbearbeitung mit ELO/eAkte (Projekt BGEconnect)

Die Funktionalität für eine elektronische Ablage, einer elektronischen Vorgangsbearbeitung und einem elektronischen Endlagerarchiv wird durch verschiedene IT-Systeme hergestellt, die teilweise abhängig sind. Manche Bestandteile wurden bisher nur in einzelnen Organisationseinheiten eingeführt, aber nicht durchgängig genutzt. Zusätzlich existieren Probleme bei der Berechtigungsvergabe. Die Abbildung des Integrierten Dokumentenmanagementsystems (iDMS) erfolgt derzeit in drei Säulen: 1. Säule Elektronische Ablage 2. Säule Elektronische Vorgangsbearbeitung 3. Säule Elektronisches Endlagerarchiv (Kein Bestandteil dieser Ausschreibung) In der ersten Säule wird zurzeit hauptsächlich das System ELO genutzt, sowie weitere Systeme wie z.B. Fileserver, OwnCloud, etc. Aufgrund der Historie sind sowohl die Datenstrukturen als auch die Zugriffsberechtigungen teilweise nicht den geänderten Organisationsstrukturen und Prozessänderungen angepasst worden. Die Elektronische Vorgangsbearbeitung (2. Säule) mit dem ELO Modul eAkte (ELO Business Solution Public Sector) wird derzeit nur in einem einzigen Bereich der BGE verwendet. Zielsetzung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Unterstützung bei der Reorganisation des Dokumentenmanagements und bei der Einführung einer Vorgangsbearbeitung mit ELO/eAkte. Ziel des Projektes ist es das bestehende ELO-System weiter zu betreiben, neue notwendige Funktionen zu implementieren und um das Modul eAkte für die elektronische Vorgangsbearbeitung zu erweitern. Des Weiteren sollen die bisherigen (ELO-)Ablagestrukturen zu einer datenschutzkonformen BGE-einheitlichen, neuen Dokumentationsstruktur für technische und Querschnittsbereiche migriert werden, welche eine prozess- und projektorientierte Zusammenarbeit über Bereichs- und Unternehmensgrenzen hinweg unterstützt. Neben teilweise bestehenden gesetzlichen Pflichten zur Einführung einer Vorgangsbearbeitung existiert auch die fachliche Notwendigkeit, eine Vorgangsbearbeitung in anderen Bereichen zur Verbesserung der Arbeitsabläufe einzusetzen. Ein wesentliches Ziel dieses Projekts ist es, Entscheidungen und Entscheidungswege digital transparenter darzustellen und zu dokumentieren. Es besteht ein wachsender Bedarf an Steuerung, Vereinheitlichung, Effizienz und Transparenz aufgrund der zunehmenden Komplexität der Aufgaben. Auf Grund der Wesentlichkeit der Aufgabenstellung für die BGE hat die Leistungserbringung durch einen, erfahrenen und fachkundigen Partner bzw. Projektleiter des Auftragnehmers zu erfolgen.

72000000

Zuschlagskriterien

Kosten 100%

Auftragnehmer

823.000 €RES-0000
823.000 €RES-0000
823.000 €RES-0000
823.000 €RES-0000
823.000 €RES-0000
823.000 €RES-0000
823.000 €RES-0000
823.000 €RES-0000
823.000 €RES-0000
823.000 €RES-0000
823.000 €RES-0000
823.000 €RES-0000

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt — Bonn

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit: der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Aufgrund der vorangegangenen freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung vom 27.05.2026 wird zudem auf § 135 Abs. 3 GWB hingewiesen: Die Unwirksamkeit des Vertrages kann im Nachprüfungsverfahren nicht mehr geltend gemacht werden, wenn der Auftraggeber die Absicht des Vertragsschlusses vorab im Amtsblatt der EU bekannt gegeben hat und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen nach dem Tag dieser Veröffentlichung abgeschlossen wurde.

Weitere Ausschreibungen dieses Auftraggebers