OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPATED 116/2026

Med. Vers. im Rahmen einer Sanitätsstation, ärztlicher Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung sowie der Durchführung von Erstuntersuchungen für die Bewohnenden für den StO AZ BS der LAB NI

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Einreichungsfrist

25.06.2026 10:00

Geschätzter Auftragswert

15,6 Mio. €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Braunschweig (38104) — DE911

Beschreibung

Für die LAB NI soll die Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation und ärztlicher Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung sowie der Durchführung von Erstuntersuchungen am Standort AZ Braunschweig ausgeschrieben und vergeben werden.

CPV-Codes

7511000085140000

Lose (1)

LOT-0001Med. Vers. im Rahmen einer Sanitätsstation, ärztlicher Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung sowie der Durchführung von Erstuntersuchungen für die Bewohnenden für den StO AZ BS der LAB NI

Für die LAB NI soll die Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation und ärztlicher Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung sowie der Durchführung von Erstuntersuchungen am Standort AZ Braunschweig ausgeschrieben und vergeben werden.

75110000851400002026-10-012030-09-30

Zuschlagskriterien

1. Preis: 60% (600 Punkte) Die Gewichtung des Zuschlagskriterium Preis beträgt 60% mit einer maximalen Punktevergabe von 600 Punkten. Innerhalb der Gewichtung des Zuschlagskriterium Preis erfolgt die Bewertung in acht Unterkri-terien: Das Angebot mit dem niedrigsten Pauschalpreis erhält für Pos. 1a: 200 Punkte Pos. 1b: 50 Punkte Pos. 1c: 50 Punkte Pos. 2: 100 Punkte Pos. 3a: 75 Punkte Pos. 3b: 25 Punkte Pos. 3c: 75 Punkte Pos. 3d: 25 Punkte Ausgehend hiervon erfolgt (je Position) für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Bewertungspreis. Hinweis: Es werden für die Bewertung die zugrunde liegenden Bruttopreise gewertet. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung — Lüneburg

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."

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