OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPATED 116/2026

"Ganztägliche Gemeinschaftsverpflegung von Asylbegehrenden und Betrieb einer Mitarbeiterkantine für den Standort Oldenburg der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)"

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Einreichungsfrist

21.07.2026 10:00

Geschätzter Auftragswert

1 €

Vertragslaufzeit

2.0 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Braunschweig (38104) — DE911

Beschreibung

Der Auftragnehmer soll für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen die ganztägliche Verpflegung der Asylbegehrenden sowohl an Wochen- als auch an Sonn- und Feiertagen und den Betrieb einer Mitarbeiterkantine von Montag bis Freitag (außer gesetzliche Feiertage in Niedersachsen sowie Heiligabend und Silvester) sowie den Betrieb eines Snackautomaten am Standort Oldenburg übernehmen. Der Standort Oldenburg wird aktuell mit einer Kapazität von bis zu 681 Unterbringungsplätzen genutzt. Bei den aufzunehmenden Personen handelt es sich um Menschen unterschiedlichster nationaler und ethnischer Herkunft mit den verschiedensten kulturellen, religiösen und politischen Orientierungen. Familienverbände sind ebenso unterzubringen wie allein Erziehende und allein reisende Frauen und Männer. Darüber hinaus ist eine Versorgung auch bei temporärer Überbelegung (vorübergehende Überbelegung um max. 5 % für bis zu 2 Wochen) und/oder in besonderen Fällen zu gewährleisten. In diesem Fall er-folgt die Abrechnung der Leistung entsprechend dem Angebotsblatt. Der Standort Oldenburg liegt verkehrstechnisch gut angebunden an der Autobahn A 29. Einzelne Dienstleistungen wie z. B. der Sicherheitsdienst, die Med. Versorgung, Soziale Dienste und die Unterhaltsreinigung werden durch externe Auftragnehmer erbracht. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

CPV-Codes

55500000

Lose (1)

LOT-0001"Ganztägliche Gemeinschaftsverpflegung von Asylbegehrenden und Betrieb einer Mitarbeiterkantine für den Standort Oldenburg der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)"

Der Auftragnehmer soll für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen die ganztägliche Verpflegung der Asylbegehrenden sowohl an Wochen- als auch an Sonn- und Feiertagen und den Betrieb einer Mitarbeiterkantine von Montag bis Freitag (außer gesetzliche Feiertage in Niedersachsen sowie Heiligabend und Silvester) sowie den Betrieb eines Snackautomaten am Standort Oldenburg übernehmen. Der Standort Oldenburg wird aktuell mit einer Kapazität von bis zu 681 Unterbringungsplätzen genutzt. Bei den aufzunehmenden Personen handelt es sich um Menschen unterschiedlichster nationaler und ethnischer Herkunft mit den verschiedensten kulturellen, religiösen und politischen Orientierungen. Familienverbände sind ebenso unterzubringen wie allein Erziehende und allein reisende Frauen und Männer. Darüber hinaus ist eine Versorgung auch bei temporärer Überbelegung (vorübergehende Überbelegung um max. 5 % für bis zu 2 Wochen) und/oder in besonderen Fällen zu gewährleisten. In diesem Fall er-folgt die Abrechnung der Leistung entsprechend dem Angebotsblatt. Der Standort Oldenburg liegt verkehrstechnisch gut angebunden an der Autobahn A 29. Einzelne Dienstleistungen wie z. B. der Sicherheitsdienst, die Med. Versorgung, Soziale Dienste und die Unterhaltsreinigung werden durch externe Auftragnehmer erbracht. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

555000002 Monate

Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird im Vergabefall wie folgt erteilt: 100 % Preis mit folgender Gewichtung der Einzelpreise: 90 % durchschnittlicher Gesamtpreis für die tägliche Verpflegung inkl. Getränke aus Pos. 1-5 des Angebotsvordrucks 5 % durchschnittlicher Gesamtpreis pro Tagesration Babynahrung aus Pos. 6-10 des Angebotsvordrucks 5 % durchschnittlicher Gesamtpreis pro Lunchpaket aus Pos. 11 -14 des Angebotsvordrucks Hinweis: Es werden für die Bewertung die zugrunde liegenden Bruttopreise gewertet. Sollten zwei Angebote die gleiche Gesamtpunktzahl erreichen, erhält das Angebot mit der niedrigsten Monatspauschale (brutto) gem. Pos. 1 des Angebotsvordrucks den Zuschlag. Sollte dieser wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Losverfahren.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung — Lüneburg

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."

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