OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPATED 116/2026

Überschwemmungsgebiet Vils, Hydraulische Modellierung und Berechnung inkl. Vermessung

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Einreichungsfrist

21.07.2026 10:00

Vertragslaufzeit

2.0 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Weiden i.d.OPf. (92637) — DE233

Ausführungsort

Amberg (92224) — DE231

Beschreibung

Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung beabsichtigt das Wasserwirtschaftsamt Weiden die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets der Vils. Diese Maßnahme erfolgt im Zuge der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen sowohl die Durchführung von Vermessungsarbeiten als auch die hydraulische Modellierung und Berechnung des Überschwemmungsgebiets für die Jährlichkeiten HQ5, HQ10, HQ20, HQ100 und HQextrem.

CPV-Codes

71300000

Lose (1)

LOT-0000Überschwemmungsgebiet Vils, Hydraulische Modellierung und Berechnung inkl. Vermessung

Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung beabsichtigt das Wasserwirtschaftsamt Weiden die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets der Vils. Diese Maßnahme erfolgt im Zuge der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen sowohl die Durchführung von Vermessungsarbeiten als auch die hydraulische Modellierung und Berechnung des Überschwemmungsgebiets für die Jährlichkeiten HQ5, HQ10, HQ20, HQ100 und HQextrem.

713000002 Monate

Zuschlagskriterien

Die Gewichtungen der Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen Formblatt III.16.1 aufgelistet.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Nordbayern — Ansbach

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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