Überschwemmungsgebiet Vils, Hydraulische Modellierung und Berechnung inkl. Vermessung
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Beschreibung
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung beabsichtigt das Wasserwirtschaftsamt Weiden die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets der Vils. Diese Maßnahme erfolgt im Zuge der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen sowohl die Durchführung von Vermessungsarbeiten als auch die hydraulische Modellierung und Berechnung des Überschwemmungsgebiets für die Jährlichkeiten HQ5, HQ10, HQ20, HQ100 und HQextrem.
CPV-Codes
Lose (1)
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung beabsichtigt das Wasserwirtschaftsamt Weiden die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets der Vils. Diese Maßnahme erfolgt im Zuge der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen sowohl die Durchführung von Vermessungsarbeiten als auch die hydraulische Modellierung und Berechnung des Überschwemmungsgebiets für die Jährlichkeiten HQ5, HQ10, HQ20, HQ100 und HQextrem.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nordbayern — Ansbach
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.