Sammelbestellung 23 - Kauf von SUV klein und kompakt Verbrenner
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Lose
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Inhalt der Leistung ist die Lieferung von Fahrzeugen, welche sowohl auf befestigten als auch unbefestigten Straßen und Wegen eingesetzt werden. Abnahmemengen zu den Losen 1 bis 3: Los 1: Lieferung von SUV klein oder kompakt (4 Fahrzeuge) Los 2: Lieferung von SUV kompakt (14 Fahrzeuge) Los 3: Lieferung von SUV kompakt Automatikgetriebe (2 Fahrzeuge)
CPV-Codes
Lose (3)
Inhalt der Leistung ist die Lieferung von Fahrzeugen, welche sowohl auf befestigten als auch unbefestigten Straßen und Wegen eingesetzt werden. Los 1: Lieferung von SUV klein oder kompakt (4 Fahrzeuge)
Zuschlagskriterien
Inhalt der Leistung ist die Lieferung von Fahrzeugen, welche sowohl auf befestigten als auch unbefestigten Straßen und Wegen eingesetzt werden. Los 2: Lieferung von SUV kompakt (14 Fahrzeuge)
Zuschlagskriterien
Inhalt der Leistung ist die Lieferung von Fahrzeugen, welche sowohl auf befestigten als auch unbefestigten Straßen und Wegen eingesetzt werden. Los 3: Lieferung von SUV kompakt Automatikgetriebe (2 Fahrzeuge)
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nordbayern — Ansbach
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.