OffenAusschreibung · 16BauauftragAMP / GPATED 116/2026

Ertüchtigung / Erweiterung Kläranlage, Bauliche Anlagen

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Einreichungsfrist

17.07.2026 10:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Nordendorf (86695) — DE276

Ausführungsort

An der Schmutter 23, Allmannshofen (86695) — DE276

Beschreibung

Der AZV Donnsberggruppe beabsichtigt am Standort der bestehenden Kläranlage (Ausbaugröße Bestand 7.500 EW) die bestehende mechanisch-biologische Kläranlage aufgrund höherer Anforderungen an die Einleitung, sowie aufgrund einer notwendigen Erweiterung der Ausbaugröße auf 9.500 EW zu ertüchtigen, bzw. die Anlage zu erweitern.Die Beschickung der Kläranlage erfolgt ausschließlich über das maschinentechnisch zu ertüchtigenden Zulaufschneckenhebewerk. Hier erfolgt der Abwasserzufluss der o. g. Verbandsgemeinden.

CPV-Codes

452471104526231045252100451100004511110045112000

Lose (1)

LOT-0001Ertüchtigung / Erweiterung der Kläranlage,Bauliche Anlagen

-Allgemeine Baustelleneinrichtung -Baufeldfreimachung-Massivbau (Stahlbeton- und Maurerarbeiten) für alle Bauwerke mit VA-Erdung-Baugrubenerstellung (Spundwände, Normal Verbau, geböschte Baugrube) für alle Bauwer-ke-Wasserhaltung (Offene, Brunnen- bzw. Vakuumwasserhaltung) für alle Bauwerke-Hinterfüllung aller Baugruben-Rohrleitungsbau (Freispiegelkanäle, Druckleitungen, Kabelschutzrohre), inkl. Erdarbeiten außerhalb der Bauwerke-Erstellung Schachtbauwerke (Fertigteile)-Erdarbeiten und Geländemodellierungen (Geländeabtrag, Auffüllungen, Entsorgung)-Herstellung der Oberflächenbefestigung (Asphalt-, Pflaster-, Schotterflächen)-Einfriedung (Toranlage und Einzäunung)-Retentionsraumausgleichabgrabung

4524711045262310452521004511000045111100451120002026-09-072029-03-23

Zuschlagskriterien

Preiskriterium: 100 %

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Südbayern — München

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

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