Trockenbauarbeiten (21840056 / JVA NMS / Sanierung Küche u. Wäscherei)
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Einfach- und Doppelständerwände, Vorwände, Installationswände in Feuchträumen/ Großküchen mit Wasserbeanspruchung bis W3-I, Korrosionsschutz bis C5-M, Metall- Hygiene- und Akustikdeckendecken, Trockenbaufenster und Innentüren. ca. 1.200 m² Metallständerwände, Einfach- und Doppelständerwände, Vorwände, Installationswände in Feuchträume/Großküchen mit Wasserbeanspruchung bis W3-I, Korrosionsschutz bis C5-M, Trockenbaufenster, Innentüren als Nassraumtüren mit Edelstahlzargen, ca. 275 m² Dachschrägenbekleidung, F30-B, ca. 85 m² Langfeld-Kassettendecken, ca. 215 m² Raster-Hygienedecken, ca. 335 m² geschlossene GK-Decken und ca. 190 m² Akustikdecken
CPV-Codes
Lose (1)
Einfach- und Doppelständerwände, Vorwände, Installationswände in Feuchträumen/ Großküchen mit Wasserbeanspruchung bis W3-I, Korrosionsschutz bis C5-M, Metall- Hygiene- und Akustikdeckendecken, Trockenbaufenster und Innentüren. Ca. 1.200 m² Metallständerwände, Einfach- und Doppelständerwände, Vorwände, Installationswände in Feuchträume/Großküchen mit Wasserbeanspruchung bis W3-I, Korrosionsschutz bis C5-M, Trockenbaufenster, Innentüren als Nassraumtüren mit Edelstahlzargen, ca. 275 m² Dachschrägenbekleidung, F30-B, ca. 85 m² Langfeld-Kassettendecken, ca. 215 m² Raster-Hygienedecken, ca. 335 m² geschlossene GK-Decken und ca. 190 m² Akustikdecken
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus — Kiel
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.