OffenAusschreibung · 16BauauftragTED 116/2026

Grund- und Mittelschule Isen, Generalsanierung und Erweiterung

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Einreichungsfrist

20.07.2026 11:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Isen (84424) — DE21A

Beschreibung

Bauabschnitt 5, Westtrakt; Länge ca. 40 m, Breite ca. 11 m, Höhe ca. 11 m, 3 Geschoße; Der Westtrakt wird komplett entkernt, die Bestandstreppe bleibt erhalten. Es wird westseitig die Fassade umgebaut und als Lochfassade in Massivbauweise ergänzt. In die Außenfassade werden neue Kunststoff- Fenster mit Sonnenschutz eingebaut. Ein Wärmedämmverbundsystem wird außen angebracht. In jeden Aufenthaltsraum wird ein Lüftungsgerät eingebaut, die Zu- und Abluft erfolgt über ein Fenster mit „Lüftungsflügel“. Unter den Fenstern werden neue Heizkörper ergänzt. Die Räume erhalten weitestgehend neuen Estrich und neue Bodenbeläge. Die Wände werden je nach Notwendigkeit saniert. Die bestehenden Abhangdecken werden durch Deckensysteme mit akustischen und brandschutztechnischen Anforderungen ersetzt. Der bestehende Flachdachaufbau wird abgebrochen, anschließende wird der neue Dachstuhl (Pultdach) aufgestellt.

CPV-Codes

45262670

Lose (1)

LOT-0001Schlosserarbeiten BA 5

Vordächer mit umlaufenden Stahlrahmen, pulverbeschichtet, 1200 x 2250 mm bis 1200 x 2950 mm, 3 Stück; Stahlhandlauf aus Edelstahl mit Bögen und Endstücken 60 m;

452626702026-12-022027-02-19

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Regierung von Oberbayern — München

GWB §160: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

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