OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPAnotice.framework_types.fa-wo-rcTED 116/2026

gd.Cloud Beratungs- und Unterstützungsleistungen 2026

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Einreichungsfrist

21.07.2026 23:59

Vertragslaufzeit

4.0 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Berlin (10117) — DE300

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über umfassende Cloud-Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die govdigital eG sowie deren Mitglieder. Ziel ist es, die Cloud-Transformation im öffentlichen Sektor strukturiert zu begleiten und zu unterstützen, um die digitale Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung nachhaltig zu stärken. Die Leistungen umfassen strategische bis operative Aufgaben bei der Cloud-Einführung und -Nutzung und werden über eine Laufzeit von maximal 48 Monaten flexibel über Einzelabrufe abgerufen.

CPV-Codes

72222300722240007260000072227000

Lose (1)

LOT-0001gd.Cloud Beratungs- und Unterstützungsleistungen 2026

Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen von Einzelabrufen auf Basis einer modifizierten EVB-IT Rahmenvereinbarung. Der geschätzte, unverbindliche Gesamtaufwand über die vierjährige Vertragslaufzeit beträgt 65.000 Personentage. Die vertragliche Obergrenze (Höchstwert) ist auf 150 % des bezuschlagten Gesamtauftragswertes gedeckelt. Die Dienstleistungen gliedern sich in vier wesentliche Rollenprofile, die jeweils in unterschiedlichen Erfahrungsstufen (Junior, Senior, Manager) abgerufen werden: - Cloud-Berater: Schnittstelle zwischen Fachabteilungen und IT, Anforderungsanalyse, Beratung zu IaaS-/PaaS-Portfolios sowie Kostenoptimierung. - Cloud-Architekten: Design und Optimierung von Cloud- und Multi-Cloud-Architekturen, Erstellung von Landing Zones und Migrationsbegleitung. - Transformation Manager: Entwicklung von Transformationsstrategien, Change-Management zur Begleitung des kulturellen Wandels und Cloud-Governance. - Cloud-Security-Spezialisten: Risiko- und Schutzbedarfsanalysen, Sicherheitsrichtlinien für hybride/private Clouds sowie Desaster-Recovery-Planung. Als zentrales Querschnittsthema müssen alle Beratungsleistungen die Aspekte der Wechselmöglichkeit, Gestaltungsfähigkeit und die Unterstützung von Exit-Strategien (Anbietermigration) berücksichtigen. Der Auftragnehmer muss einen qualifizierten Fachkräftepool bereitstellen und eine hohe personelle Kontinuität sichern. Ersatzpersonen müssen mindestens die Gleichwertigkeit des ursprünglichen Profils aufweisen. Alle eingesetzten Personen müssen zwingend über Deutschkenntnisse auf Niveau C1 (CEFR) und Englischkenntnisse auf Niveau B2 (CEFR) verfügen. Zudem muss die Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung (Niveau Ü2 nach SÜG) sowie zur Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz gegeben sein. Die Leistungen werden primär remote (innerhalb Deutschlands) oder bei Bedarf vor Ort an den bundesweiten Standorten der govdigital-Mitglieder erbracht. Zur Qualitätssicherung sind ein monatliches Reporting (Monatsberichte im XLSX- und PDF-Format) sowie die Umsetzung eines vertraglich bindenden Wissensmanagement- und Qualifizierungskonzepts erforderlich.

722223007222400072600000722270004 Monate

Zuschlagskriterien

Aufgrund der Preisangaben des Bieters im Preisblatt ermittelter Wertungspreis des Angebotes

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Landes Berlin — Berlin

Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle. Die Unwirksamkeit gemäß § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

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