gd.Cloud Unterstützungsleistungen für Cloud- und IT-Betrieb
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über umfassende Unterstützungsleistungen für den IT-Cloud-Betrieb der govdigital eG sowie deren Mitglieder. Ziel ist es, den stabilen, sicheren und hochverfügbaren Betrieb von Verfahren in unterschiedlichen Cloud- und Betriebsumgebungen (u.a. Private Cloud, Hyperscaler) im öffentlichen Sektor nachhaltig zu begleiten. Die operativen und strategischen Leistungen werden über eine Laufzeit von maximal 48 Monaten flexibel über Einzelabrufe abgerufen.
CPV-Codes
Lose (1)
Die Leistungserbringung erfolgt auf Grundlage von Einzelabrufen aus einer modifizierten EVB-IT Rahmenvereinbarung. Der geschätzte, unverbindliche Gesamtaufwand über die vierjährige Vertragslaufzeit beträgt 56.100 Personentage. Die vertragliche Obergrenze ist auf 150 % des bezuschlagten Gesamtauftragswertes gedeckelt. Die Dienstleistungen umfassen den Aufbau, die Einführung und den kontinuierlichen Betrieb von Cloud-basierten IT-Services und DevOps-Plattformen. Die Erbringung erfolgt über vier personelle Rollenprofile in den Ausprägungen Junior, Senior und Manager: -Cloud-Architekt & Platform-Spezialist: Strategische Konzeption, Zielarchitekturen, technologische und wirtschaftliche Bewertungen. -Cloud & DevOps Engineer: Technische Implementierung, Automatisierung (IaC, CI/CD-Pipelines), GitOps, Störungsbehebung und Rufbereitschaft. -Cloud-Security-Spezialist: Security-Architekturen, Identity & Access Management, Zero-Trust, Compliance-Management und Assessments. -Cloud-Operations & Service-Manager: Betriebsprozesse nach ITIL/SRE-Standards, Providersteuerung, Incident- und Problem-Management sowie Rufbereitschaftskoordination. Bedürfnisse und Anforderungen: -Betriebsqualität & Kontinuität: Der Auftragnehmer stellt Supportleistungen im 1st-, 2nd- und 3rd-Level-Support bereit. Eine hohe personelle Kontinuität sowie die vertragliche Bindung an ein Wissensmanagement- und Qualifizierungskonzept sind zwingend erforderlich. Die Leistungen werden primär in deutscher Sprache erbracht (Personal benötigt mindestens Niveau C1, Englisch B2). Das Personal muss bereit sein, sich einer Sicherheitsüberprüfung Niveau Ü2 (§ 9 SÜG) sowie einer Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz zu unterziehen. Die Erbringung erfolgt grundsätzlich remote innerhalb Deutschlands oder vor Ort an den bundesweiten Standorten der govdigital-Mitglieder.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin — Berlin
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle. Die Unwirksamkeit gemäß § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.