NBS, ESTW Ulm - Bahntechnik Tief-/Oberbau und Kabelanlage (BTO)
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Bauauftrag, beinhaltend je die Ausführungsplanung, die Ausführung der Bauleistungen inklusive aller dafür erforderlichen temporären Anlagen, die übergeordneten logistische Leitung, die übergeordnete Sicherheitsverantwortung, die Inbetriebsetzung der Anlagen. Umfänge des Auftrags sind unter anderem (alles ca.-Angaben) 3.300 m Neubau Gleise, 5.000 m Rückbau Gleise, 39 Stk Neubau Weichen, 37 Stk Rückbau Weichen, 1.500 m Neubau Gleisquerungen, 1.100 m Rückbau Gleisquerungen, 29.200 m Neubau Kabeltröge, 14.200 m Rückbau Kabeltröge.
CPV-Codes
Lose (1)
Bauauftrag, beinhaltend je die Ausführungsplanung, die Ausführung der Bauleistungen inklusive aller dafür erforderlichen temporären Anlagen, die übergeordneten logistische Leitung, die übergeordnete Sicherheitsverantwortung, die Inbetriebsetzung der Anlagen. Umfänge des Auftrags sind unter anderem (alles ca.-Angaben) 3.300 m Neubau Gleise, 5.000 m Rückbau Gleise, 39 Stk Neubau Weichen, 37 Stk Rückbau Weichen, 1.500 m Neubau Gleisquerungen, 1.100 m Rückbau Gleisquerungen, 29.200 m Neubau Kabeltröge, 14.200 m Rückbau Kabeltröge.
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.