S21 Bauüberwachung+TB4.2(OB/KIB,50Hz,LST,OLA)+KVA; Stuttgart-Vaihingen; inkl. WS; TSP2026; Gäubahn
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Verfahrensart
Lose
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Beschreibung
DKS+S21=OE9=PE-99-BUE-904=Bauüberwachung und TB4.2 (OB/KIB, 50Hz, LST, OLA); Stammstrecke 4860/4864/4861 und TSP2025 (Los 1, 2)
CPV-Codes
Lose (2)
Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.