Rahmenvertrag DESYBRI Los 2: externe Unterstützungsleistungen
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Das ITZBund benötigt externe Unterstützung zur Pflege und Weiterentwicklung von DESYBRI - Design System für die Barrierefreiheit. DESYBRI wird als Produkt und Service bereits mehreren Kunden des ITZBund kostenpflichtig (Zugang zu den Libraries und Beratungsleistungen) zur Verfügung gestellt. Das Design System soll ausgebaut und optimiert sowie perspektivisch weiteren Kunden zur Verfügung gestellt werden. Ziel dieser Ausschreibung ist die Unterstützung in Form von UX/UI Konzeption, Softwareentwicklungs- und Beratungsleistungen für das Design System "DESYBRI" vom ITZBund durch entsprechend qualifiziertes Personal des Auftragnehmers sowie die Beschaffung von Lizenzen für Figma in diesem Kontext. Die Unterstützung soll aufgeteilt auf zwei Lose in den folgenden Aufgabengebieten erfolgen: • Los 1: Softwareüberlassung und Pflege • Los 2: Softwareentwicklung und Beratung Gegenstand dieser Bekanntmachung bzw. dieses Vergabeverfahrens ist Los 2. Die Leistungen zu Los 1 werden in einer seperaten Bekanntmachung bzw. in einem seperaten Vergabeverfahren abgebildet.
CPV-Codes
Lose (1)
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über externe Dienstleistungen zur Unterstützung von Betrieb und Weiterentwicklung von DESYBRI (Design System für die Barrierefreiheit) sowie dazugehörige Beratung (Z42-2025-0007 - Los 2: Softwareentwicklung und Beratung).
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.