OffenAusschreibung · 16BauauftragAMP / GPATED 116/2026

2025-0292, Baureinigungsarbeiten, Neubau Erprobungsstufenzentrum Freiherr vom Stein-Gymnasium (FvS ESZ), Morsbroicher Straße 77, 51375 Leverkusen

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Einreichungsfrist

20.07.2026 10:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Leverkusen (51373) — DEA24

Beschreibung

2025-0292, Baureinigungsarbeiten, Neubau Erprobungsstufenzentrum Freiherr vom Stein-Gymnasium (FvS ESZ), Morsbroicher Straße 77, 51375 Leverkusen

CPV-Codes

45410000909100009091120090911300

Lose (1)

LOT-00012025-0292, Baureinigungsarbeiten, Neubau Erprobungsstufenzentrum Freiherr vom Stein-Gymnasium (FvS ESZ), Morsbroicher Straße 77, 51375 Leverkusen

Am FvS wird ein Erweiterungsbau, ein- bis zweigeschossig mit Teilunterkellerung, errichtet. Der Massivbau, Stahlbeton und Mauerwerk, erhält Flachdächer als Gründach und mit Photovoltaikanlagen. Die Fassade wird mit Aluminium-Fensterbändern und Blechelementen in einer Klinker-Vorsatzschale gestaltet. BGF: 2.849,45 Quadratmeter BRI: 13.208,60 Kubikmeter Das Gebäude wird nach den Vorgaben für KfW-40-Niedrigstenergiehäuser mit zentraler Lüftung und Fußbodenheizung ausgestattet. Der Innenausbau erfolgt überwiegend mit Trockenbau und Tischlerarbeiten sowie Systemwänden. Die hier anzubietenden Leistungen umfassen im Wesentlichen: Zwischen- und Endreinigung des Neubaus

454100009091000090911200909113002026-11-012027-06-30

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln — Köln

Nach §160 Absatz 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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