2025-0355, Metallbauarbeiten Fenster und Fassade, Sanierung Festhalle-Opladen, Opladener Platz 5a, 51379 Leverkusen
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Im Rahmen der Sanierung der Festhalle Opladen auf dem Gelände des Landrat-Lucas-Gymnasiums werden hier Metallbauarbeiten an Fenstern und Fassade des Gebäudes ausgeschrieben. Gemäß den Fördermittelbestimmungen ist bei der zu erbringenden Leistung der Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" zu beachten.
CPV-Codes
Lose (1)
Die Festhalle Opladen, zugehörig zum Landrat-Lucas-Gymnasium wird einer umfassenden Sanierung unterzogen. Die Sanierung umfasst die gesamte Gebäudehülle sowie die komplette Bühnentechnik inkl. der gebäudetechnischen Einrichtung. Die Metallbauarbeiten umfassen folgende Leistungen: - ca. 200 m2 Demontage und Entsorgung vorhandener Fensteranlagen - ca. 90 m2 Pfosten Riegel Fassade mit Kipp und Drehflügeln - ca. 20 m2 Pfosten Riegel Fassaden vorgerichtet für eine 2-flügelige Türanlage - ca. 45 m2 Pfosten Riegel Fassaden vorgerichtet für zwei 2-flügelige Türanlage - ca. 10 zweiflügelige Stahl- / Alulrohrrahmentüranlagen teilweise mit Drehflügelantrieb - 2 Fensterbänder mit Festverglasung und Paneelen mit bis zu 22 m Länge sowie 2 weitere kleinere Fensteranlagen - Zugehörige Planungsleistungen für Werk- und Montageplanung incl. aller erforderlichen statischen Nachweis
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln — Köln
Nach §160 Absatz 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.