VergebenVergabebekanntmachung · 29DienstleistungsauftragAMP / GPATED 116/2026

Planungsleistungen für das Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Fachplanung für die Leistungsbilder Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Vergabedatum

08.06.2026

Geschätzter Auftragswert

0 €

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Eingegangene Angebote

1 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

München (81671) — DE212

Beschreibung

Planungsleistungen über die HOAI Leistungsphasen 1 bis 8. Die Leistungen umfassen die erforderlichen Planungsleistungen aus den Bereichen Ingenieurbau, Anlagenbau, Elektrotechnik, Prozessleittechnik sowie Koordination dieser Planungen für die Modernisierung der 15 runden Nachklärbecken mit neuem Antriebssystem, Schwimmschlammräumeinrichtungen sowie verfahrenstechnische Optimierung von 7 Nachklärbecken.

CPV-Codes

71240000

Lose (1)

LOT-0000Planungsleistungen für das Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Fachplanung für die Leistungsbilder Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung

Planungsleistungen über die HOAI Leistungsphasen 1 bis 8. Die Leistungen umfassen die erforderlichen Planungsleistungen aus den Bereichen Ingenieurbau, Anlagenbau, Elektrotechnik, Prozessleittechnik sowie Koordination dieser Planungen für die Modernisierung der 15 runden Nachklärbecken mit neuem Antriebssystem, Schwimmschlammräumeinrichtungen sowie verfahrenstechnische Optimierung von 7 Nachklärbecken.

712400002026-01-012037-12-31

Zuschlagskriterien

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle (Unter)Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Südbayern — München

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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