OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPATED 116/2026

Im Stadtgebiet München sollen alte Seilhängeleuchten durch LED-Leuchten ersetzt werden. Seilhängeleuchten sind an Mauerbolzen befestigt. Für den Tausch auf LED ist eine Prüfung des vorhanden Tragsystems erforderlich. Diese Prüfung soll zerstörungsfrei durchgeführt werden.

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Einreichungsfrist

22.07.2026 11:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

München (81671) — DE212

Beschreibung

Im Zug der stadtweiten LED-Umstellung der Straßenbeleuchtung werden auch die Leuchten an Tragseilen auf LED umgestellt. Hierzu wird im Vorfeld das Tragsystem inklusive der Mauerbolzen begutachtet und für den anstehenden Leuchtentausch freigegeben.

CPV-Codes

71632200

Lose (1)

LOT-0000Im Stadtgebiet München sollen alte Seilhängeleuchten durch LED-Leuchten ersetzt werden. Die Leuchten sind i.d.R in einer Höhe von ca. 10 m an einer Seilabspannung montiert. Für den geplanten Umbau der Leuchten ist die Mehrbelastung durch schwere LED-Leuchtenfreizugeben. Die Prüfung ist Bestandteil dieser Ausschreibung.

Im Zug der stadtweiten LED-Umstellung der Straßenbeleuchtung werden auch die Leuchten an Tragseilen auf LED umgestellt. Hierzu wird im Vorfeld das Tragsystem inklusive der Mauerbolzen begutachtet und für den anstehenden Leuchtentausch freigegeben.

716322002026-11-022027-06-30

Zuschlagskriterien

Die Gewichtungen der Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen Formblatt III.16.1 aufgelistet

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Südbayern — München

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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