2026-1004980_Flughafen München_3. Stromnetz, Beschaffung Mittelspannungs-Kabel
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Ausgewählte Bewerber
Beschreibung
Das Projekt "Flughafen München - Errichtung 3. Stromnetz" sieht die Errichtung eines neuen, dritten Mittelspannungsnetzes (20 kV) am Flughafen München vor. Ziel ist die nachhaltige und zukunftssichere Energieversorgung des Flughafens, insbesondere zur Integration von Elektromobilität und Photovoltaik-Anlagen. Das 3. Netz soll eine Transportleistung von bis zu 80 MVA in 2 Ausbaustufen (2 x 40 MVA) bereitstellen und besteht aus zwei parallel geführten Schwerlastringen, die über Schwerlaststationen (SLTS) und deren angegliederten Versorgungsringen mit zahlreichen Mittelspannungs-Unterstationen (MS-US) die Energieverteilung sicherstellen. In dieser Lieferung ist enthalten - Mittelspannungskabel (20kV) für die Verbindung zwischen den SLTS und MS-Stationen. Die Installation der Kabel erfolgt durch einen oder mehrere Auftragnehmer für die Lose Tiefbau. Detailangaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
CPV-Codes
Lose (1)
Das Projekt "Flughafen München - Errichtung 3. Stromnetz" sieht die Errichtung eines neuen, dritten Mittelspannungsnetzes (20 kV) am Flughafen München vor. Ziel ist die nachhaltige und zukunftssichere Energieversorgung des Flughafens, insbesondere zur Integration von Elektromobilität und Photovoltaik-Anlagen. Das 3. Netz soll eine Transportleistung von bis zu 80 MVA in 2 Ausbaustufen (2 x 40 MVA) bereitstellen und besteht aus zwei parallel geführten Schwerlastringen, die über Schwerlaststationen (SLTS) und deren angegliederten Versorgungsringen mit zahlreichen Mittelspannungs-Unterstationen (MS-US) die Energieverteilung sicherstellen. In dieser Lieferung ist enthalten - Mittelspannungskabel (20kV) für die Verbindung zwischen den SLTS und MS-Stationen. Die Installation der Kabel erfolgt durch einen oder mehrere Auftragnehmer für die Lose Tiefbau. Detailangaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern — München
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.