2026-1004910_Flughafen München_ Serviceleistungen im Bereich der Passagierbetreuung im Terminal 2
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Ausgewählte Bewerber
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung von Servicediestleistungen im Bereich der Passagierbetreuung und -steuerung im Terminal 2 des Flughafens München. Die Betreuung schließt insbesondere folgende Unterstützungsleistungen ein: Agent-Passagiersteuerung zur Unterstützung und Beschleunigung der Abläufe an folgenden Prozessstellen: - Grenzkontrollstellen Einreise - Grenzkontrollstellen Ausreise - EES-Self-Service-Kiosken - Ankunftsstauräume vor und zu den Grenzkontrollstellen - Sicherheitskontrollstellen Einreise/Ausreise/Umsteiger
CPV-Codes
Lose (1)
Serviceleistungen im Bereich der Passagierbetreuung und Steuerung im Terminal 2 des Flughafens München Der zeitliche Einsatzrahmen umfasst 365 Betriebstage pro Jahr. Das tägliche Einsatzzeitfenster ist von 04:30 - 23:30 Uhr. Innerhalb dieses Rahmens erfolgt die Leistungserbringung in definierten Zeitfenstern, die sich an Verkehrsaufkommen, Hochlastzeiten und der Mindestumsteigezeit (Minimum Connecting Time, MCT) relevanten Phasenorientieren. Abweichungen oder Anpassungen der Einsatzzeiten innerhalb des vereinbarten Leistungsrahmens sind zulässig und richten sich nach den betrieblichen Erfordernissen (Flugplananpassungen, Hochlastzeiten) der Grenzkontroll- und Passagierflussprozesse. Hierbei wird seitens des AG auf Basis der Tagesplanung als Grundlage der Berechnung, eine potenzielle Leistungsanpassung folgendermaßen gefordert: - Leistungsanpassung deren Umfang bis +/- 10% betragen, müssen kurzfristig um-gesetzt werden (< 48 Std.) - Leistungsanpassungen deren Umfang +/- 10% - 25% beträgt, müssen innerhalb von 4 Wochen umgesetzt werden. - Leistungsanpassungen > +/- 25% müssen innerhalb von 6 Wochen umgesetzt werden. Das voraussichtliche Mengengerüst (Planwerte) umfasst den Tagestyp (z.B. Regelbetrieb, Hochlastbetrieb, das jeweilige Zeitfenster, die Anzahl eingesetzter Servicekräfte und die Einsatzdauer je Zeitfenster. In Hochlast- und Sonderzeiträumen kann ein erhöhter Personaleinsatz erforderlich werden. Der Auftragnehmer muss flexibel auf die besonderen Leistungsanforderungen reagieren. Der Auftragnehmer muss sicher stellen, dass er innerhalb des vereinbarten Leistungsrahmens in der Lage ist: - kurzfristige Anpassungen der Einsatzstärken vorzunehmen. - Leistungsschwerpunkte auf besonders belastete Prozessstellen zu verlagern, - zeitkritische Umsteiger vorrangig zu unterstützen. Anpassungen des Mengengerüsts erfolgen: - bedarfsorientiert, - abgestimmt zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, - ohne Begründung einer Mindestabnahmepflicht. Abrechnungsrelevant sind ausschließlich: - die tatsächlich erbrachten Einsatzzeiten, - die durch Leistungsnachweise bestätigten Einsätze. Das voraussichtliche Mengengerüst begründet keinen Vergütungsanspruch unabhängig von der tatsächlichen Leistungserbringung. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern — München
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.