VergebenVergabebekanntmachung · 29Bauauftrag🇪🇺 EU-FörderungAMP / GPATED 116/2026

Neustadt-Forum „Nikolai Ostrowski“ – OSSI – Hoyerswerda; Los 2.0 - Projektionskuppel mit Beleuchtung

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Vergabedatum

27.05.2026

Geschätzter Auftragswert

825.789 €

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Eingegangene Angebote

1 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Hoyerswerda (02977) — DED2C

Beschreibung

Neustadt-Forum „Nikolai Ostrowski“ – OSSI – Hoyerswerda; Los 2.0 - Projektionskuppel mit Beleuchtung

CPV-Codes

450000004521000045212000

Lose (1)

LOT-0001Neustadt-Forum „Nikolai Ostrowski“ – OSSI – Hoyerswerda, Umfassende Sanierung und Erweiterung des Kinder-, Jugend-, Familien-, Begegnungs- und Bildungszentrums; Los 2.0 - Projektionskuppel; Vergabe-Nr. OB/02.01/26/02-VOB

Die Stadt Hoyerswerda beabsichtigt die Errichtung eines Planetariums in einem Neubau beim Neustadtforum. Im Rahmen dieser Ausschreibung soll eine beleuchtete Projektionskuppel beschafft werden. Für den Neubau des Planetariums ist eine hemisphärische Projektionskuppel mit einem Innendurchmesser von 12 Metern, einem Öffnungswinkel von 180 Grad und 10° Neigung anzubieten. Dies umfasst die Projektionsfläche und das dazu passende Tragnetzwerk, an dem die Paneele und weitere technische Komponenten wie Lautsprecher, Beleuchtung, Projektoren und deren Verkabelung sowie sicherheitstechnische Geräte (Brandmelder) und Wartungsgänge befestigt werden. Die gesamte Konstruktion wird von der Decke des Gebäudes abgehängt. Die Projektionskuppel besteht aus perforierten Aluminiumpaneelen auf dessen hemisphärische Innenfläche die Projektion der Planetariumsveranstaltungen und digitaler Szenarien erfolgt. Das Tragnetzwerk umwölbt die Projektionskuppel und dient zur Aufnahme von Befestigungen von Lautsprechern. Am Rand der Kuppel (Horizont) ist eine umlaufende Beleuchtung anzubringen, mit der die Innenseite der Kuppel in farbigem Licht und weiß angestrahlt werden kann. Der Leistungsumfang besteht in Lieferung, Montage, Dokumentation, Einweisung und Übergabe am Standort Hoyerswerda, Sachsen. Die Projektionskuppel und deren Tragnetzwerk sind mitsamt Beleuchtung am bauseits vorbereiteten Standort im Planetariumsgebäude einzubauen und betriebsfertig zu übergeben. Die Termine für Lieferung und Montage richten sich nach dem gültigen Bauzeitenplan der Baumaßnahme. Vorgesehen ist ein Installations- und Abnahmetermin im Dezember 2026.

450000002026-12-012026-12-31

Zuschlagskriterien

Preis 100 %

Auftragnehmer

RES-0001
RES-0001
RES-0001
RES-0001
RES-0001
RES-0001
RES-0001
RES-0001
RES-0001
RES-0001
RES-0001
RES-0001

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Landesdirektion Sachsen — Leipzig

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten, § 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer: (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

Weitere Ausschreibungen dieses Auftraggebers