OffenAusschreibung · 16BauauftragAMP / GPATED 116/2026

Sanierung des Quartiers am Neuen Rathaus Bamberg - Schadstoffsanierung

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Einreichungsfrist

16.07.2026 10:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Bamberg (96049) — DE241

Beschreibung

Nachfolgend beschriebene Schadstoffsanierungsarbeiten umfassen im Wesentlichen die für die „Sanierung des Quartiers am Neuen Rathaus, Bamberg“ im Vorfeld der Hauptbaumaßnahme notwendigen Schadstoffsanierungsarbeiten. Hinsichtlich der Baustelleneinrichtung und dem Bauablauf ist zu beachten, dass zeitgleich noch in Teilbereichen des Gesamtkomplexes Verwaltungsnutzung stattfindet. Hier ist hinsichtlich des Bauablaufes eine enge Koordinierung mit der Bauleitung notwendig. Weiterhin erfolgen die Arbeiten abschnitts- bzw. geschossweise.

CPV-Codes

4520000045100000907400004521315045262660

Lose (1)

LOT-0001Sanierung des Quartiers am Neuen Rathaus Bamberg - Schadstoffsanierung

Nachfolgend beschriebene Schadstoffsanierungsarbeiten umfassen im Wesentlichen die für die „Sanierung des Quartiers am Neuen Rathaus, Bamberg“ im Vorfeld der Hauptbaumaßnahme notwendigen Schadstoffsanierungsarbeiten. Hinsichtlich der Baustelleneinrichtung und dem Bauablauf ist zu beachten, dass zeitgleich noch in Teilbereichen des Gesamtkomplexes Verwaltungsnutzung statt findet. Hier ist hinsichtlich des Bauablaufes eine enge Koordinierung mit der Bauleitung notwendig. Weiterhin erfolgen die Arbeiten abschnitts- bzw. geschossweise. Die allgemeinen Details der Anfahrt, zum Gebäudeensemble, etc. können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.

4520000045100000907400002026-10-122026-12-13

Zuschlagskriterien

Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken — Ansbach

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

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