VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragAMP / GPATED 116/2026

26E00030 Tischlerarbeiten (21990004 / CAU / Neubau CeTEB 91 B)

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Vergabedatum

08.06.2026

Geschätzter Auftragswert

264.978 € – 337.859 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

3 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Lübeck (23566) — DEF03

Ausführungsort

Kiel (24118) — DEF02

Beschreibung

Neubau CeTEB der Christian-Albrechts-Universität (CAU) zu Kiel - Parkettarbeiten der Wendeltreppe und Atriumtreppe - Akustikverkleidung der Atriumtreppe - Waschtischmöbel Sanitärräume - 3 Teeküchen inkl. Einbaugeräte - Systemtrennwände Sanitärräume West und Umkleiden UG

CPV-Codes

45421000

Lose (1)

LOT-000026E00030 Tischlerarbeiten

Neubau CeTEB der Christian-Albrechts-Universität (CAU) zu Kiel - Parkettarbeiten der Wendeltreppe und Atriumtreppe - Akustikverkleidung der Atriumtreppe - Waschtischmöbel Sanitärräume - 3 Teeküchen inkl. Einbaugeräte - Systemtrennwände Sanitärräume West und Umkleiden UG

454210002026-07-012027-12-21

Zuschlagskriterien

siehe Vergabeunterlagen

Auftragnehmer

264.978 €RES-0001
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Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus — Kiel

Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

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