26E00030 Tischlerarbeiten (21990004 / CAU / Neubau CeTEB 91 B)
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Neubau CeTEB der Christian-Albrechts-Universität (CAU) zu Kiel - Parkettarbeiten der Wendeltreppe und Atriumtreppe - Akustikverkleidung der Atriumtreppe - Waschtischmöbel Sanitärräume - 3 Teeküchen inkl. Einbaugeräte - Systemtrennwände Sanitärräume West und Umkleiden UG
CPV-Codes
Lose (1)
Neubau CeTEB der Christian-Albrechts-Universität (CAU) zu Kiel - Parkettarbeiten der Wendeltreppe und Atriumtreppe - Akustikverkleidung der Atriumtreppe - Waschtischmöbel Sanitärräume - 3 Teeküchen inkl. Einbaugeräte - Systemtrennwände Sanitärräume West und Umkleiden UG
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus — Kiel
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.