VergebenVergabebekanntmachung · 29DienstleistungsauftragAMP / GPATED 116/2026

Ersatzbau Anbau C Cusanus Gymnasium Erkelenz, Fachplanung Haustechnik

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Vergabedatum

09.03.2026

Geschätzter Auftragswert

242.458 € – 272.423 €

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Lose

2

Eingegangene Angebote

3 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Erkelenz (41812) — DEA29

Beschreibung

Das Cusanus Gymnasium Erkelenz als eines der beiden Gymnasien der Stadt Erkelenz hat aktuell ca. 1.600 Schülerinnen und Schüler und ist damit eines der größten Gymnasien in NRW. Das Gymnasium besteht aus verschiedenen Bauabschnitten, die ab den Jahren 1965/66 errichtet wurden. Der heutige Anbau C ist Bestandteil einer ersten baulichen Erweiterung und erfolgte mit Genehmigung vom 25.07.1975 in Form eines Anbaus mit je-weils 4 Klassenräumen im Erd- und 1. Obergeschoss. Die Anbindung erfolgt über ein Treppenhaus, das an das bestehende Treppenhaus des Bauteils A (Atrium) angekoppelt ist. Der bestehende Anbau C ist aufgrund substantieller Mängel nicht sanierungsfähig und muss durch einen Neubau ersetz werden. Dies eröffnet die Möglichkeiten, Anpassungen im Raumprogramm vorzunehmen. Zugleich soll im Untergeschoss ein neuer Technikbereich vorgesehen werden, der die bestehende Energiezentrale unter dem Bauteil A ergänzt und die Wärme-versorgung des Schulzentrums anteilig auf erneuerbare Energien umstellt. Schließlich soll der Baukörper Räume für Reinigungsdienstleister aufnehmen. Geplante Baumaßnahmen Der geplante Neubau soll eine kombinierte Nutzung als Klassenräume und für Sonderveranstaltungen ermöglichen. Dazu zählen Einzel- und Ensem-bleproben im Rahmen des Musikprofils (einschl. Schulorchester) oder die Durchführung von Lehrerkonferenzen mit 120 Personen. Dieser Bereich ist daher für Multifunktionale Nutzung offen zu gestalten. Weiter sind Stun-dentoiletten und kleinere Neben-/Besprechungsräume z.B. für Elternge-spräche vorzusehen. Der neue Gebäudeteil soll an den bestehenden Gebäudeteil G angegliedert werden, um eine barrierefreie Erschließung über den dort im Übergang zum Bauteil B befindlichen Aufzug sicherzustellen. Dazu ist das Treppenhaus im Bauteil G umzustrukturieren. Der Neubau schließt den Innenhof ab, der weiter durch die Bauteile G, B und A gebildet wird. Dieses Ensemble ist gestalterisch abzurunden, der Neubau soll sich hier an die bestehenden Strukturen anlehnen. Zugleich muss eine Befahrbarkeit des Innenhofes sichergestellt werden. Der Neubau bildet schließlich mit der Fassade des Bauteils D / Verwaltung die vom öffentlichen Raum prägende Erscheinung des Gymnasiums und sollte eine ansprechende Gestaltung erhalten. Die geplanten baulichen Maßnahmen sowie das Raumprogramm sind in einem Vorentwurf des beauftragten Architekturbüros dargestellt, dieser ist mit dem Hochbauamt, dem Fachamt und der Schule als Nutzer abgestimmt ist.

CPV-Codes

71240000

Lose (2)

LOT-0001Abwasser/Wasser, Wärmeversorgung, Lüftungstechnik und Gebäudeautomation
71240000

Zuschlagskriterien

(Planungs., Genehmigungs-, Realisierungsphase) einschl. Methoden u. Struktur m. Fachplanern
LOT-0002Bauphysik

Starkstromanlagen und Nachrichtentechnik

71240000

Zuschlagskriterien

(Planungs., Genehmigungs-, Realisierungsphase) einschl. Methoden u. Struktur m. Fachplanern

Auftragnehmer

172.512 €
172.512 €
172.512 €
172.512 €
172.512 €
172.512 €
172.512 €
172.512 €
172.512 €
172.512 €
172.512 €
172.512 €
69.946 €
69.946 €
69.946 €
69.946 €
69.946 €
69.946 €
69.946 €
69.946 €
69.946 €
69.946 €
69.946 €
69.946 €

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Kreis Heinsberg — Heinsberg

15-Tages-Frist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB.2 Ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen. Danach wird er unzulässig. 30-Tages- und 6-Monats-Frist des § 135 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 GWB. Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig.

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